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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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ReVital-SHOPS und Aufbereitungsbetriebe in Oberösterreich


Wer wird gefördert?

 

Gefördert werden vorrangig

  • Vereine,
  • Gemeinnützige Institutionen,
  • Sozialökonomische Betriebe

NICHT gefördert werden Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit (EU-Wettbewerbsrecht).

 

Was wird gefördert?

 

Investitionskosten zur Adaptierung und Einrichtung von

  1. ReVital-Shops oder
  2. Aufbereitungsbetrieben für Waren, die in ReVital-Shops verkauft werden.

 

Anerkennbare Kosten:

  • Adaptierungsmaßnahmen (bauliche Maßnahmen)
  • Shopeinrichtung, Büro/Werkstatt/Lagerausstattung (z.B. Regale, Registrierkasse, Büromöbel, Computer inkl. Zubehör, Werkzeuge, Prüfgeräte, Waage, etc.)
  • Lagercontainer, Sammelbehälter
  • ReVital-Werbeinserate (Zeitungen, TV, etc.)
  • ReVital-Werbemittel (z.B. Shoptafel, Papiertragetaschen, Hinweistafeln, Deckenhänger, Aufkleber, Werbeanhänger, Autoaufkleber, Fahnen Ständer, etc.)
  • Transportfahrzeuge

 

Nicht anerkennbare Kosten:

  • Personalkosten jeder Art
  • Laufende Aufwendungen (Miete, Strom, Betriebskosten, etc.)

 

Wie wird gefördert?

 

  • Schaffung eines neuen ReVital-Standortes:
    75 Prozent der Nettoinvestitionskosten für die Adaptierung und Einrichtung, jedoch max. 20.000 Euro pro ReVital-Shop bzw. Aufbereitungsbetrieb
  • Erweiterung bestehender Räumlichkeiten um die Marke ReVital:
    75 Prozent der Nettoinvestitionskosten für die Adaptierung und Einrichtung, jedoch max. 12.000 Euro pro ReVital-Shop bzw. Aufbereitungsbetrieb
  • Ankauf von Transportfahrzeugen:
    40 Prozent der Nettoinvestitionskosten für den Ankauf von Transportfahrzeugen, jedoch max. 6.000 Euro pro ReVital-Shop bzw. Aufbereitungsbetrieb

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

 

Allgemeine Bedingungen: 

  • Positive Beurteilung des Landesabfallverbandes zu den einzelnen Anträgen zur Anpassung bestehender und zum Aufbau neuer Standorte unter Berücksichtigung des Detailkonzeptes April 2011
  • Vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinie zur Umweltförderung in Oberösterreich bzw. den Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich
  • unterzeichneter Markenlizenzvertrag mit dem LAV als Lizenzgeber

 

Abfallwirtschaftliche Bedingungen:

  • Vorlage der erforderlichen Erlaubnis gemäß AWG i.d.g.F. für Shopbetreiber und Aufbereitungsbetriebe, die nicht gefährliche und/oder gefährliche Abfälle (falls auch Bildschirmgeräte und gemischt gesammelte Kleingeräte aus ASZ abgeholt und behandeln werden) sammeln und/oder behandeln
  • Mindestbetriebsdauer von fünf Jahren
  • Barrierefreier Zugang (gilt nur für Verkaufsräume)
  • Vollinhaltliche Anerkennung und Umsetzung des vom Landesabfallverband erarbeiteten ReVital-Detailkonzeptes für den ReVital-Ausbau (Phase 2) in der aktuelle Fassung (derzeit April 2011)
  • Shopgröße mind. 150 (ohne Lagerräume, Gemeinschaftsraum, Kundenparkplatz etc.)
  • Öffnungszeiten: mind. 30 Stunden/Woche
  • Angebot der einheitlichen ReVital-Produktlinie der Dachkampagne: mind. vier der sechs Stoffgruppen Kleinmöbel, Großmöbel, Sport- und Freizeitgeräte (Fahrräder), Hausrat, Elektrokleingeräte, Elektrogroßgeräte (keine Kühl- und Gefriergeräte)
  • Herkunft der prinzipiell zur Wiederverwendung geeigneten Altwaren (z.B. sperrige Abfälle, Alteisen, Altholz, Elektro- und Elektronikaltgeräte ) aus oö. Haushalten und Betrieben, gesammelt im Auftrag der kommunalen Abfallwirtschaft Oberösterreichs über ASZ bzw. Hausabholung bzw. durch abgestimmte Direktübernahme bei den Partnern (Shop bzw. Aufbereitungsbetrieb)
  • Mitwirkung der bisherigen Partner des Pilotprojektes bei Arbeitsschwerpunkten laut ReVital-Detailkonzept des Landesabfallverband; einvernehmliche Weiterentwicklung dieser Arbeitsschwerpunkte mit allen Partnern
  • Mitwirkung bei der landesweiten Kampagne unter Akzeptanz des Landesabfallverband als Projektkoordinator, dem Zugang zu den förderungsrelevanten Daten gewährt wird, sodass dieser seine Koordinationsaufgaben auch erfüllen kann
  • Für Aufbereitungspartner: abschließende Berichtslegung über die Aufwendungen für die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Stoffen und Gegenständen sowie der für die Einhaltung der vereinbarten ReVital-Qualitätskriterien (Erfüllung der technischen Anforderungen für den Verwendungszweck) z.B. Zeit, Kosten, Verhältnismäßigkeit
  • Einheitliche Datendokumentation der ReVital-Produkte anhand der vorgegebenen Formblätter (in Stück, Kilogramm und Euro)
  • Bericht über die Entwicklung der Besucherfrequenz und Kundenzufriedenheit
  • Erfahrungen Beschäftigungsimpuls
  • Darstellung der Distributionsstruktur
  • Regelmäßiges Reporting im Rahmen der Projektkoordination des Landesabfallverband und jährliche Berichte mit Beschreibung der Ausgangssituation, den erzielten Ergebnissen und den geplanten Verbesserungen bis 2015

 

Erforderliche Unterlagen

Vor Beginn:

  • Antragsformular Land (vollständig ausgefüllt und firmenmäßig unterfertigt)
  • Beschreibung der Maßnahmen
  • Geschätzte Kosten
  • Zeitplan

Nach Fertigstellung:

  • Kopien Rechnungsbelege und Zahlungsbestätigungen
  • Vorlage aller erforderlichen die geförderte Maßnahme betreffenden behördliche Genehmigungen und Bewilligungen
  • Endbericht mit Beschreibung der Ausgangssituation, den geplanten Verbesserungen und den in der Betriebsdauer der Phase 2 erzielten Auswirkungen der umgesetzten Maßnahmen

 

Auszahlungsmodus

  • 75 Prozent nach Genehmigung der Förderung und Anerkennung der Förderungsrichtlinien
  • 25 Prozent nach Vorlage der Endabrechnung und Anerkennung des Endberichtes

 

Laufzeit
1. Jänner 2011 bis 1. April 2015 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Antragstellung bis spätestens 30. April des jeweiligen Budgetjahres im Wege des Koordinators (Landesabfallverband) an das Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Umweltschutz, Referat Förderungen, Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz

 

Formular:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-145 01
Fax (+43 732) 77 20-21 36 82
E-Mail: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at