ReVital-SHOPS und Aufbereitungsbetriebe in Oberösterreich
Wer wird gefördert?
Gefördert werden vorrangig
- Vereine,
- Gemeinnützige Institutionen,
- Sozialökonomische Betriebe
NICHT gefördert werden Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit (EU-Wettbewerbsrecht).
Was wird gefördert?
Investitionskosten zur Adaptierung und Einrichtung von
- ReVital-Shops oder
- Aufbereitungsbetrieben für Waren, die in ReVital-Shops verkauft werden.
Anerkennbare Kosten:
- Adaptierungsmaßnahmen (bauliche Maßnahmen)
- Shopeinrichtung, Büro/Werkstatt/Lagerausstattung (z.B. Regale, Registrierkasse, Büromöbel, Computer inkl. Zubehör, Werkzeuge, Prüfgeräte, Waage, etc.)
- Lagercontainer, Sammelbehälter
- ReVital-Werbeinserate (Zeitungen, TV, etc.)
- ReVital-Werbemittel (z.B. Shoptafel, Papiertragetaschen, Hinweistafeln, Deckenhänger, Aufkleber, Werbeanhänger, Autoaufkleber, Fahnen Ständer, etc.)
- Transportfahrzeuge
Nicht anerkennbare Kosten:
- Personalkosten jeder Art
- Laufende Aufwendungen (Miete, Strom, Betriebskosten, etc.)
Wie wird gefördert?
- Schaffung eines neuen ReVital-Standortes:
75 Prozent der Nettoinvestitionskosten für die Adaptierung und Einrichtung, jedoch max. 20.000 Euro pro ReVital-Shop bzw. Aufbereitungsbetrieb
- Erweiterung bestehender Räumlichkeiten um die Marke ReVital:
75 Prozent der Nettoinvestitionskosten für die Adaptierung und Einrichtung, jedoch max. 12.000 Euro pro ReVital-Shop bzw. Aufbereitungsbetrieb
- Ankauf von Transportfahrzeugen:
40 Prozent der Nettoinvestitionskosten für den Ankauf von Transportfahrzeugen, jedoch max. 6.000 Euro pro ReVital-Shop bzw. Aufbereitungsbetrieb
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Allgemeine Bedingungen:
- Positive Beurteilung des Landesabfallverbandes zu den einzelnen Anträgen zur Anpassung bestehender und zum Aufbau neuer Standorte unter Berücksichtigung des Detailkonzeptes April 2011
- Vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinie zur Umweltförderung in Oberösterreich bzw. den Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich
- unterzeichneter Markenlizenzvertrag mit dem LAV als Lizenzgeber
Abfallwirtschaftliche Bedingungen:
- Vorlage der erforderlichen Erlaubnis gemäß AWG i.d.g.F. für Shopbetreiber und Aufbereitungsbetriebe, die nicht gefährliche und/oder gefährliche Abfälle (falls auch Bildschirmgeräte und gemischt gesammelte Kleingeräte aus ASZ abgeholt und behandeln werden) sammeln und/oder behandeln
- Mindestbetriebsdauer von fünf Jahren
- Barrierefreier Zugang (gilt nur für Verkaufsräume)
- Vollinhaltliche Anerkennung und Umsetzung des vom Landesabfallverband erarbeiteten ReVital-Detailkonzeptes für den ReVital-Ausbau (Phase 2) in der aktuelle Fassung (derzeit April 2011)
- Shopgröße mind. 150 m² (ohne Lagerräume, Gemeinschaftsraum, Kundenparkplatz etc.)
- Öffnungszeiten: mind. 30 Stunden/Woche
- Angebot der einheitlichen ReVital-Produktlinie der Dachkampagne: mind. vier der sechs Stoffgruppen Kleinmöbel, Großmöbel, Sport- und Freizeitgeräte (Fahrräder), Hausrat, Elektrokleingeräte, Elektrogroßgeräte (keine Kühl- und Gefriergeräte)
- Herkunft der prinzipiell zur Wiederverwendung geeigneten Altwaren (z.B. sperrige Abfälle, Alteisen, Altholz, Elektro- und Elektronikaltgeräte ) aus oö. Haushalten und Betrieben, gesammelt im Auftrag der kommunalen Abfallwirtschaft Oberösterreichs über ASZ bzw. Hausabholung bzw. durch abgestimmte Direktübernahme bei den Partnern (Shop bzw. Aufbereitungsbetrieb)
- Mitwirkung der bisherigen Partner des Pilotprojektes bei Arbeitsschwerpunkten laut ReVital-Detailkonzept des Landesabfallverband; einvernehmliche Weiterentwicklung dieser Arbeitsschwerpunkte mit allen Partnern
- Mitwirkung bei der landesweiten Kampagne unter Akzeptanz des Landesabfallverband als Projektkoordinator, dem Zugang zu den förderungsrelevanten Daten gewährt wird, sodass dieser seine Koordinationsaufgaben auch erfüllen kann
- Für Aufbereitungspartner: abschließende Berichtslegung über die Aufwendungen für die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Stoffen und Gegenständen sowie der für die Einhaltung der vereinbarten ReVital-Qualitätskriterien (Erfüllung der technischen Anforderungen für den Verwendungszweck) z.B. Zeit, Kosten, Verhältnismäßigkeit
- Einheitliche Datendokumentation der ReVital-Produkte anhand der vorgegebenen Formblätter (in Stück, Kilogramm und Euro)
- Bericht über die Entwicklung der Besucherfrequenz und Kundenzufriedenheit
- Erfahrungen Beschäftigungsimpuls
- Darstellung der Distributionsstruktur
- Regelmäßiges Reporting im Rahmen der Projektkoordination des Landesabfallverband und jährliche Berichte mit Beschreibung der Ausgangssituation, den erzielten Ergebnissen und den geplanten Verbesserungen bis 2015
Erforderliche Unterlagen
Vor Beginn:
- Antragsformular Land OÖ (vollständig ausgefüllt und firmenmäßig unterfertigt)
- Beschreibung der Maßnahmen
- Geschätzte Kosten
- Zeitplan
Nach Fertigstellung:
- Kopien Rechnungsbelege und Zahlungsbestätigungen
- Vorlage aller erforderlichen die geförderte Maßnahme betreffenden behördliche Genehmigungen und Bewilligungen
- Endbericht mit Beschreibung der Ausgangssituation, den geplanten Verbesserungen und den in der Betriebsdauer der Phase 2 erzielten Auswirkungen der umgesetzten Maßnahmen
Auszahlungsmodus
- 75 Prozent nach Genehmigung der Förderung und Anerkennung der Förderungsrichtlinien
- 25 Prozent nach Vorlage der Endabrechnung und Anerkennung des Endberichtes
Laufzeit
1. Jänner 2011 bis 1. April 2015 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.
Abwicklung/Antragstellung
Antragstellung bis spätestens 30. April des jeweiligen Budgetjahres im Wege des Koordinators (Landesabfallverband) an das Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Umweltschutz, Referat Förderungen, Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz
Formular:
-
Maßnahmen im Bereich der Abfallwirtschaft (UWD-US/E-2)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12 - Lageplan
4021 Linz
Fax (+43 732) 77 20-21 36 82
E-Mail: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

