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Wäsche auf einer Leine in einem Garten (Foto: Franz Linschinger / Land OÖ)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Boden und Recht


Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen und Vereinbarungen zum Bodenschutz, in denen Boden direkt geschützt wird, sind für Oberösterreich das

  • Oö. Bodenschutzgesetz 1991 und
  • die Alpenkonvention, Protokoll Bodenschutz

 

Außerdem hat sich 2002 die EU-Kommission, Generaldirektion Umwelt, erstmals mit Boden und Bodenschutz direkt auseinandergesetzt. Ein Ergebnis war unter anderem die Mitteilung, "Hin zu einer gemeinsamen Bodenschutzstrategie".
 

  • Das Oö. Bodenschutzgesetz 1991

    Das Oö. Bodenschutzgesetz 1991 ist für einen umfassenden Bodenschutz ausgelegt und betont den Vorsorgegedanken enorm.
  • Alpenkonvention

    Die Alpenkonvention ist ein rechtlich verbindlicher Staatsvertrag zwischen den Alpenländern und der Europäischen Gemeinschaft zum länderübergreifenden Schutz der Alpen.
  • EU und Bodenschutz

    Dem bereits ausgearbeiteten Entwurf einer EU-Bodenrahmenrichtlinie (BRRL) haben bereits das Europäische Parlament und der Ausschuss der Regionen mehrheitlich zugestimmt. Nur im Europäischen Rat steht ein Beschluss noch aus.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-136 23
Fax (+43 732) 77 20-21 45 49
E-Mail us.post@ooe.gv.at