Aufzugsprüfer und Inspektionsstellen für Hebeanlagen (HBV 2009)
Mit 1. August 2009 ist die neue Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 in Kraft getreten.
Inspektionsstellen (Aufzugsprüfer oder Inspektionsanstalten für Hebeanlagen) für überwachungsbedürftige Hebeanlage sind vom Landeshauptmann zu bestellen und in ein Verzeichnis aufzunehmen.
Die Bestellung erfolgt für einzelne, mehrere oder alle der vier Gruppen von überwachungsbedürftigen Hebeanlagen.
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Liste der nach Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 (HBV 2009) bestellten und der übergeleiteten Inspektionsstellen
(PDF-Format 18,08 KB)
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Liste Aufzugsprüfer nach Aufzüge-Sicherheitsverordnung 1996 (ASV 1996); außer Kraft getreten durch Inkrafttreten der Hebeanlagen-Betriebsverordnung (HBV 2009) mit 1.8.2009
(PDF-Format 9,38 KB)
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Wirtschaft

