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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Aufzugsprüfer und Inspektionsstellen für Hebeanlagen (HBV 2009)



Mit 1. August 2009 ist die neue Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 in Kraft getreten.


Inspektionsstellen (Aufzugsprüfer oder Inspektionsanstalten für Hebeanlagen) für überwachungsbedürftige Hebeanlage sind vom Landeshauptmann zu bestellen und in ein Verzeichnis aufzunehmen.


Die Bestellung erfolgt für einzelne, mehrere oder alle der vier Gruppen von überwachungsbedürftigen Hebeanlagen.

 


 

 

Weiterführende Informationen

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-151 21
Fax (+43 732) 77 20-21 17 85
E-Mail wi.post@ooe.gv.at