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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Kostenlose Kinderunfallversicherung


Wer wird gefördert?

 

Jedes Kind ist ab der Geburts bzw. Eintrag in die Familienkarte bis zum Schuleintritt kostenlos unfallversichert.

 

Was wird gefördert?

 

Deckungsumfang

  • Heil-, Rückhol- und Bergekosten inkl. Hubschrauberbergung weltweit (Unfallkosten bis 3.000 Euro)
  • Begräbniskosten (bei Unfalltod) bis 8.000 Euro möglich
  • Begleitkosten im Rahmen der Unfallkosten für Begleitperson bis 1.000 Euro (Spital oder bei Bettenmangel im Hotel)
  • Dauernde Unfallinvalidität (Versicherungssumme 18.500 Euro) bis max. 37.000 Euro (Anspruch nach einem Jahr nach Eintritt des Unfalls)
  • Folgen von Kinderlähmung und durch Zeckenbiss übertragene FSME und Borreliose - bis 18.500 Euro
  • Erfrierungen nach Unfall - Neu
  • Nahrungsmittelvergiftung - Neu
  • Erstickungen durch unabsichtliches Verschlucken von Kleinteilen - Neu

 

Die Versicherungsprämie übernimmt das Land Oberösterreich.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

  • Hauptwohnsitz der Familie in Oberösterreich
  • Das Kind muss in der Familienkarte eingetragen sein.

 

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Mittels eines formlosen Schreibens an das Familienreferat des Landes Oberösterreich.
Bitte sämtliche Unterlagen zum Unfall (Unfallbericht, Ambulanzbestätigung, Aufenthaltsbestätigung vom Krankenhaus, etc.) beilegen.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-118 31
Fax (+43 732) 77 20-21 16 39
E-Mail familienreferat@ooe.gv.at