Kostenlose Kinderunfallversicherung
Wer wird gefördert?
Jedes Kind ist ab der Geburts bzw. Eintrag in die OÖ Familienkarte bis zum Schuleintritt kostenlos unfallversichert.
Was wird gefördert?
Deckungsumfang
- Heil-, Rückhol- und Bergekosten inkl. Hubschrauberbergung weltweit (Unfallkosten bis 3.000 Euro)
- Begräbniskosten (bei Unfalltod) bis 8.000 Euro möglich
- Begleitkosten im Rahmen der Unfallkosten für Begleitperson bis 1.000 Euro (Spital oder bei Bettenmangel im Hotel)
- Dauernde Unfallinvalidität (Versicherungssumme 18.500 Euro) bis max. 37.000 Euro (Anspruch nach einem Jahr nach Eintritt des Unfalls)
- Folgen von Kinderlähmung und durch Zeckenbiss übertragene FSME und Borreliose - bis 18.500 Euro
- Erfrierungen nach Unfall - Neu
- Nahrungsmittelvergiftung - Neu
- Erstickungen durch unabsichtliches Verschlucken von Kleinteilen - Neu
Die Versicherungsprämie übernimmt das Land Oberösterreich.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Hauptwohnsitz der Familie in Oberösterreich
- Das Kind muss in der OÖ Familienkarte eingetragen sein.
Abwicklung/Antragstellung
Mittels eines formlosen Schreibens an das Familienreferat des Landes Oberösterreich.
Bitte sämtliche Unterlagen zum Unfall (Unfallbericht, Ambulanzbestätigung, Aufenthaltsbestätigung vom Krankenhaus, etc.) beilegen.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Bildung und Gesellschaft


