Jedes Kind braucht einen eigenen Reisepass
Im Juni 2012 verlieren alle noch bestehenden Kindermiteintragungen ihre Gültigkeit. Wer rechtzeitig und nicht erst kurz vor Urlaubsantritt den Reisepass beantragt, vermeidet längere Wartezeiten bei den Passbehörden.
Bereits seit dem 15. Juni 2009 gibt es keine neue Miteintragung von Kindern und jeder - also auch jedes Kind - bekommt einen eigenen Reisepass mit Chip (Gebühr für den Kinderreisepass mit Chip: 30,00 Euro). Bereits bestehende Kindermiteintragungen bleiben noch bis 14. Juni 2012 gültig. Nach diesem Datum werden diese automatisch ungültig. Spätestens ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind bei einer Auslandsreise einen eigenen Reisepass. Die Gültigkeit des elterlichen Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, bleibt davon aber unberührt: Der Reisepass gilt bis zum darin gedruckten Ablaufdatum.
Gültigkeitsdauer von Kinder-Reisepässen:
- Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre.
- Ab dem zweiten Geburtstag bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr muss der Reisepass für ein Kind alle fünf Jahre erneuert werden.
- Ab dem zwölften Lebensjahr wird ein Reisepass mit Fingerabdruck mit 10-jähriger Gültigkeit ausgestellt.
Aus aktuellem Anlass erinnert das Innenministerium daran, dass auch innerhalb der EU bzw. des Schengen-Raums prinzipiell Reisedokumente - also entweder ein gültiger Reisepass oder ein Personalausweis - mitzuführen sind. Ein Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. Ein Grenzübertritt ohne Reisedokument stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist strafbar.
Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Antritt einer Auslandsreise über die jeweiligen Einreisebestimmungen zu informieren und die Gültigkeitsdauer des Reisepasses zu überprüfen. Insbesondere außerhalb des Schengen-Raums können die Einreisebestimmungen sehr unterschiedlich sein. So verlangen einige Staaten, dass der Reisepass mindestens sechs Monate über die Wiederausreise hinaus gültig sein muss.
Seit dem 15. März 2010 gibt es den "Ein-Tages-Expresspass". Dabei handelt es sich um einen regulär gültigen Reisepass, welcher an jede Wunschadresse in ganz Österreich bis zum nächsten Arbeitstag (Montag bis Freitag, außer feiertags) zugestellt wird. Dieser Reisepass kann bei den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten, unabhängig vom Wohnsitz, beantragt werden.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems
Garnisonstraße 1 -
Lageplan
4560 Kirchdorf an der Krems