Amt der Oö. Landesregierung
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Aktuelle Regelungen

Maßnahmen ab 01 Juli 2023

Ab 1.7.2023 ist COVID-19 keine meldepflichtige Erkrankung mehr. COVID-19 wird also allen nicht-meldepflichtigen respiratorischen Erkrankungen gleichgesetzt und es bestehen keine gesonderten Maßnahmen mehr.

Dies bedeutet, dass eine Meldung des Verdachts der Erkrankung bei der zuständigen BVB oder 1450 nicht mehr erfolgen muss. Außerdem wird seitens der Behörde keine Testung zur Bestätigung der Infektion mehr angeordnet.