Arbeitsanweisungen, Patientendosis und Referenzwerte

Die Medizinische Strahlenschutzverordnung schreibt die Ermittlung der Patientendosis und die Erstellung von Arbeitsanweisungen verpflichtend vor.

In Umsetzung der Medizinischen Strahlenschutzverordnung sind Betreiber von medizinischen Röntgeneinrichtungen verpflichtet Patientendosen bzw. Daten, aus denen die Patientendosis abgeschätzt werden kann, zu ermitteln und aufzuzeichnen. Weiters sind schriftliche Arbeitsanweisungen für alle häufig vorgenommenen Anwendungen zu erstellen.

Um diesen gesetzlichen Vorschriften mit möglichst geringem Aufwand in der täglichen Routine nachkommen zu können wurden ein Leitfaden und Formblätter von einer bundesweiten Arbeitsgruppe erarbeitet:

 

Leitfaden

Formblätter

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: