Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399
E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at • www.bh-eferding.ooe.gv.at

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Anzeigepflichtige Haltung von Wildtieren

Die Haltung von Wildtieren in privaten Haushalten erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Im Tierschutzgesetz  hat der Gesetzgeber die Wildtiere, die spezielle Ansprüche an die Haltung stellen, unter besonderen Schutz gestellt und im § 25 Tierschutzgesetz festgelegt, dass die Haltung dieser Wildtiere bei der zuständigen Behörde, Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat anzuzeigen ist.


Anzeigepflichtig sind (aufgelistet im § 8 der 2. Tierhaltungsverordnung):

  • alle Wildtierarten der Säugetiere, ausgenommen Schalenwild, Bison und  Streifenhörnchen
  • alle Wildtierarten der Vögel, ausgenommen Arten der Unzertrennlichen,Plattschweifsittiche, Wellensittiche, Nymphensittiche, Prachtfinken, der Chinesische Sonnenvogel, die Chinesische Zwergwachtel und das Diamanttäubchen
  • alle Arten der Reptilien
  • alle Arten der Lurche
  • Fische, die in Freiheit mehr als 1 Meter lang werden

Bitte nehmen Sie mit der Bezirkshauptmannschaft Eferding (Neubau, erster Stock, Zimmer 63) Verbindung auf, wenn Sie nicht sicher sind, ob das Tier, das Sie erwerben wollen, der Anzeigepflicht unterliegt.

Anzeigeformulare für alle betroffenen Wildarten liegen bei der Gemeinde und der Bezirkshauptmannschaft Eferding auf.

Bedenken Sie bitte auch, dass es sich um ein als "gefährlich" anzusehendes Tier handeln könnte, dessen Haltung laut § 6 Oö. Polizeistrafgesetz zusätzlich einer Bewilligung der Gemeinde bedarf! 

Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding • Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at

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