Oö. Hundehaltegesetz im Überblick

Genaue Regeln für das Zusammentreffen von Menschen und Hunden.

Voraussetzungen

Jede ordentliche Hundehaltung beginnt bei der Hundehalterin oder beim Hundehalter! Voraussetzung für die Haltung eines Hundes ist die Vollendung des 16. Lebensjahres sowie die körperliche und geistige Eignung. Erfüllt man diese Vorgaben, dann steht der Anschaffung eines vierbeinigen Freunds nichts mehr im Wege.

Vom neuen Mitbewohner sollte aber auch der "Rest der Welt" erfahren. Deshalb muss er, sobald er zwölf Wochen alt ist, binnen drei Tagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde angemeldet werden.

Diese Meldung hat zu enthalten:

  1. Name und Hauptwohnsitz der Hundehalterin oder des Hundehalters
  2. Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
  3. Name und Hauptwohnsitz jener Person, die den Hund zuletzt gehalten hat.

Beizuschließen sind dieser Meldung:

  • der geforderte Sachkundenachweis
  • Haftpflichtversicherungsnachweis mit Mindestdeckungshöhe von 725.000 Euro
  • Nachweis über die Registrierung in der Heimtierdatenbank nach § 24a Abs. 5 Tierschutzgesetz

 

Rechtliche Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: