Digitales Leitungsinformationssystem (LIS)

Förderung für die Erstellung eines digitalen Leitungsinformationssystems für Wasserleitungen und Kanäle mit verpflichtender Zustandserhebung.

Für die Erstellung eines digitalen Leitungsinformationssystems kann sowohl um Bundes- als auch um Landesförderung angesucht werden. Für die Gewährung der Bundesförderung gelten die Voraussetzungen gemäß UFG 1993 und der zugehörigen Förderungsrichtlinien. Die folgenden Ausführungen gelten ausschließlich für die Gewährung einer Landesförderung.

 

Wer wird gefördert?

  1. Gemeinden, Wasserverbände und von Gemeinden beauftragte sonstige Dritte
  2. Genossenschaften nach dem WRG, die Abwasserentsorgungsanlagen errichten, die sich in das Entsorgungskonzept der Gemeinde einfügen
  3. Genossenschaften nach dem WRG, die Wasserversorgungsanlagen errichten

Was wird gefördert?

Die Erstellung eines digitalen Leitungsinformationssystems für Wasserleitungen und Kanäle mit verpflichtender Zustandserhebung.

Wie wird gefördert?

Das Förderausmaß der Landesförderung beträgt 10% der Kosten des Leitungsinformationssystems, maximal jedoch 40 Cent je Laufmeter erfasster Leitung. Die Landesförderung wird in Form von Darlehen gewährt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  1. Die Förderungsvoraussetzungen gemäß den Bundesförderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft bei der Erstellung des Leitungsinformationssystems sind einzuhalten.
  2. Die vollständigen Daten des Leitungsinformationssystems sind dem Land Oberösterreich in digitaler Form mit dem Kollaudierungsoperat zu übergeben (definierte Schnittstelle der Bundesländer).
  3. Bei der Erstellung des Leitungsinformationssystems in mehreren Bauabschnitten ist jeweils auch das gesamte Leitungsinformationssystem vollständig und aktualisiert zu übermitteln. Das Leitungsinformationssystem ist laufend zu aktualisieren und ist in Abständen von maximal fünf Jahren vollständig aktualisiert dem Land Oberösterreich in digitaler Form (definierte Schnittstelle des Landes Oberösterreich) zu übermitteln.

Abwicklung / Antragstellung

Die Antragstellung hat gemeinsam mit dem Förderantrag gemäß UFG 1993 beim Amt der . Landesregierung zu erfolgen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: