Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
Garnisonstraße 3 • 4560 Kirchdorf an der Krems
Telefon (+43 7582) 685-0 • Fax (+43 7582) 685-265 399
E-Mail bh-ki.post@ooe.gv.at • www.bh-kirchdorf.ooe.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Wald

Unser Wald erzeugt nicht nur das Holz (Nutzfunktion des Waldes), sondern schützt vor Naturgefahren (Schutzfunktion), beeinflusst Klima und Wasserhaushalt positiv (Wohlfahrtsfunktion), schenkt uns Erholung (Erholungsfunktion) und ist Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen. Das Forstgesetz von 1975 regelt die Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes und wird von den Bezirksverwaltungsbehörden vollzogen.
 

Mehr als die Hälfte des Waldes in Oberösterreich gehört bäuerlichen Eigentümerinnen/Eigentümern, den Rest teilen sich Großwaldbesitzerinnen/Großwaldbesitzer und die österreichischen Bundesforste.

 

Jede Person darf in den Wald gehen, um sich zu erholen. Aus Rücksicht auf das Eigentum der Waldbesitzerinnen/Waldbesitzer darf aber Jungwald (Bäume unter drei Meter Höhe) nicht betreten werden. Das Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten ist nur mit Zustimmung der Waldeigentümerinnen/Waldeigentümer zulässig.

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