Die Landstände - und das LAND

Mittelalter - Neuzeit

Mittelalter - Neuzeit

Das "Land" - im Mittelalter verstand man darunter eine Interessengemeinschaft lokaler Machthaber (Grafen, Hochfreie, Ministerialen), die den Markgrafen oder Herzog als übergeordnete Instanz (Landesfürsten) anerkannten. Ohne feste Grenzen erstreckte sich das Land über jene Gebiete, die von dieser Personengruppe beherrscht wurden.

Ladung zum 1. Oö. Landtag 1408 (Foto: Oö. Landesarchiv, Stadtarchiv Freistadt / Hauptbestand, Urkunde Nr. 263)

Siegel der Landschaft ob der Enns von 1695 (Bild: Oö. Landesarchiv, Ständische Urkunden, Urkunde Nr. 181)

Seit dem Spätmittelalter traten als Repräsentanten des Landes und seiner Bevölkerung die vier Landstände auf: Prälaten, Herren, Ritter und (sieben) landesfürstliche Städte. Sie hatten das Recht, die Regierung und die Verwaltung des Landes gemeinsam mit dem Landesfürsten zu gestalten.

 

Zu diesem Zweck trafen sie sich immer wieder zu ständischen Versammlungen, den Landtagen. Dort wurden mit dem Landesfürsten oder seinen Vertretern wichtige politische Fragen des Landes besprochen und die Steuern, die der Landesfürst für die Bewältigung seiner Aufgaben und für die Kriege benötigte, verhandelt und bewilligt.

 

Wappenpyramide des Herrenstandes aus dem Wappenbuch der Landstände 1731 (Oö. Landesarchiv, Ständische Handschrift, Handschrift 150)

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