Beihilfe für Schülerinnen und Schüler einer Polytechnischen, einer mittleren oder höheren Schule

Schülerinnen und Schüler einer Polytechnischen, einer mittleren oder höhere Schule erhalten ab der 9. bzw. 10. Schulstufe eine Beihilfe zu den Internatskosten bzw. zum Schulbesuch

Wer wird gefördert?

Schülerinnen und Schüler einer Polytechnischen, einer mittleren oder höheren Schule - zuständig ist die Bildungsdirektion für Oö. bzw. das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Was wird gefördert?

Internatskosten (ab der 9. Schulstufe), Schulbesuch (ab der 10. Schulstufe)

Wie wird gefördert?

Höhe der Grundbeträge:

  • Schulbeihilfe: jährlich 1.520 Euro
  • Heimbeihilfe: jährlich 1.856 Euro
  • Fahrtkostenbeihilfe: jährlich 142 Euro

Die aktuelle Höhe der Grundbeträge siehe auch unter „Weiterführende Informationen“ 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Schülerin / der Schüler muss

  • Österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sein;
  • sozial bedürftig sein
    Kriterien sind das Einkommen, der Familienstand und die Familiengröße zum Zeitpunkt der Antragstellung;
  • Die Heimbeihilfe und die Fahrtkostenbeihilfe gebührt nur Schülerinnen und Schülern, die zum Zweck des Schulbesuches außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnen, weil dieser Wohnort vom Schulort so weit entfernt ist, dass der tägliche Hin- und Rückweg nicht zumutbar ist und die Aufnahme in eine gleichartige öffentliche Schule, bei der der Hin- und Rückweg zumutbar wäre, nicht möglich war.

Abwicklung / Antragstellung

Anträge liegen in den Schulen auf oder können über den Onlineratgeber für Schülerbeihilfen downgeloadet werden. Der ausgefüllte Antrag muss von der Schule bestätigt werden und bis Ende des Kalenderjahres (31. Dezember) bei der zuständigen Schülerbeihilfenbehörde eingelangt sein.

Der Online-Ratgeber führt Sie interaktiv bei vorliegen der grundsätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zu den passenden Downloadformularen: schuelerbeihilfen.bmbf.gv.at

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Bildungsdirektion für Oberösterreich

Referat Schulrecht Bund, Bereich Schülerbeihilfen

Sonnensteinstraße 20, 4040 Linz

Telefon (+43 732) 7071 - 0

Weiterführende Informationen zum Onlineratgeber

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: