Baulandsicherung

Allgemeines und nähere Informationen zu Möglichkeiten der Baulandsicherung

Das Oö. Raumordnungsgesetz 1994 ermächtigt die Gemeinden ausdrücklich zu

  • Vereinbarungen mit Grundeigentümern über die zeitgerechte und widmungskonforme Nutzung von Grundstücken und
  • Vereinbarungen zur Sicherung des förderbaren Wohnbaus und auch zum
  • Erwerb dieser Grundstücke, insbesondere um den örtlichen Bedarf an Bauland zu ortsüblichen Preisen decken zu können.

Durch aktive Bodenpolitik soll sichergestellt werden, dass die Gemeinden zunehmend selbst über Baugrundstücke in raumplanerisch vertretbaren Lagen verfügen, um sie für den örtlichen Bedarf bereitzustellen.
Musterverträge sind beim Oö. Gemeindebund erhältlich.
Das Land Oberösterreich unterstützt die Gemeinden beim Erwerb von Grundstücken für Wohn- und Betriebsbauten seit 1994 durch pauschalierte Direktzuschüsse zu den von den Gemeinden nachzuweisenden Gesamtkosten. Diese Fördermittel des Landes können nur aufgrund schriftlicher Anträge der Gemeinde gewährt werden.
Bemessungsgrundlage der Förderung sind die Kosten für den Grundankauf und allfällige Nebenkosten (Vertragserrichtung, Vermessung und Planung). Nicht einbezogen werden Kosten für die Herstellung der Infrastruktur, für die gesetzliche Beiträge oder Anschlussgebühren einzuheben sind.