Bezirkshauptmannschaft Schärding
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Telefon (+43 7712) 31 05-0 • Fax (+43 7712) 31 05-27 03 99
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Wald - Bestätigungen für das Finanzamt - Kalamitäts-Nutzungsbestätigung

Der Forsttechnische Dienst hat auf Antrag einer Waldeigentümerin/eines Waldeigentümers forstfachliche Gutachten zu Art und Ausmaß von Fällungen infolge höherer Gewalt zu erstatten. Diese Kalamitäts-Nutzungsbestätigung ist dem Finanzamt zu übermitteln.

Der Forsttechnische Dienst hat auf Antrag einer Waldeigentümerin/eines Waldeigentümers forstfachliche Gutachten zu  Art und Ausmaß von Fällungen infolge höherer Gewalt zu erstatten. Diese Kalamitäts-Nutzungsbestätigung ist dem Finanzamt zu übermitteln.

Beizubringende Unterlagen

  • Antrag mit Angabe des zu bestätigenden Sachverhalts (Schadholzmenge, Schadensursache, Waldort etc.)

Weiterführende Informationen

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