Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land
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Wald - Teilungen; Bewilligungen

Die Teilung von Wald in Grundstücke mit weniger als 1 ha Fläche und mit weniger als 40 m Breite ist verboten. Dies soll eine günstige Waldbewirtschaftung und -erhaltung gewährleisten.

Die Teilung von Wald in Grundstücke mit weniger als 1 ha Fläche und mit weniger als 40 m Breite ist verboten. Dies soll eine günstige Waldbewirtschaftung und -erhaltung gewährleisten.

Ausnahmen sind dann zu bewilligen, wenn andere öffentliche Interessen überwiegen, z. B. Verkehrswesen, Wasserbau, Energiewirtschaft, Agrarstrukturverbesserung, Siedlungswesen oder Naturschutz.

Beizubringende Unterlagen:


Antrag der Grundeigentümerin/des Grundeigentümers bzw. sonstiger Berechtigter
Daraus muss ersichtlich sein
1. welche öffentlichen Interessen in Betracht kommen und welche konkreten Maßnahmen die Waldteilung erfordern
2. wer die von der Waldteilung betroffenen Berechtigten und Pächterinnern/Pächter sind

  • Grundbuchsauszug, der nicht älter als drei Monate sein darf
  • Grundstücksverzeichnis über die Liegenschaft
  • Teilungsplan (3-fach)

Kosten:

  • Antrag: 14,30 Euro
  • Beilagen: 3,90 Euro pro Bogen
  • eventuelle Kommissionsgebühr

Weiterführende Informationen

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