Rechtliches

Rechtliche Bestimmungen über das Radfahren und Ausrüstungsvorschriften

Das Radfahren ist in mehreren Gesetzen geregelt.

Wichtige Basisregelungen findet man in der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Ergänzt wird diese durch die "Fahrradverordnung" des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT). In dieser Verordnung werden etwa Ausrüstungserfordernisse für Fahrräder und Fahrradanhänger geregelt.

 

Beide Gesetze können über das Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes (RIS) abgefragt werden.

 

Für Radfahrprüfungen sind die Bezirkshauptmannschaften zuständig.

 

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: