Bezirkshauptmannschaft Braunau
Hammersteinplatz 1 • 5280 Braunau am Inn
Telefon (+43 77 22) 803-0 • Fax (+43 732) 77 20 260399
E-Mail bh-br.post@ooe.gv.at • www.bh-braunau.gv.at

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Aufenthaltsbewilligung - Erstantrag und Verlängerungsantrag

Bewilligung für einen vorübergehenden Aufenthalt von Fremden, die nicht EU/EWR-Bürgerinnen und EU/EWR-Bürgern oder Schweizerinnen und Schweizer sind

Eine Aufenthaltsbewilligung brauchen Drittstaatsangehörige (also Angehörige von Staaten, die nicht Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum - EWR-Abkommen sind) für einen vorübergehenden Aufenthalt ohne Niederlassungsabsicht zu einem bestimmten Zweck. Mögliche Aufenthaltszwecke:

  • Unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer ("ICT")
  • Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel "ICT" eines anderen Mitgliedstaates
  • Betriebsentsandte, Betriebsentsandter 
  • Selbständige, Selbstständiger
  • Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel "Forscher" eines anderen Mitgliedsstaates
  • Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit
  • Schülerin, Schüler 
  • Studierende, Studierender
  • Inhaber eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EU" eines anderen Mitgliedsstaates
  • Sozialdienstleistende, Sozialdienstleistender
  • Freiwillige 
  • Familiengemeinschaft


Örtlich zuständig sind im Inland die Bezirkshauptmannschaften und Magistrate des (beabsichtigten) Wohnsitzes.

 

Im Antrag ist der Grund des Aufenthaltes bekannt zu geben und genau zu bezeichnen.
Nicht zulässig sind Anträge, aus denen sich verschiedene Aufenthaltszwecke ergeben sowie das gleichzeitige Stellen mehrerer Anträge und weiterer Anträge.

 

Verlängerungsanträge sind vor Ablauf der Gültigkeitsdauer, frühstens 3 Monate vor Ablauf des alten Aufenthaltstitels einzubringen. Danach gelten Anträge als Erstanträge.

 

Wenden Sie sich hinsichtlich beizubringender Unterlagen an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Kosten:

  • Für Personen ab 6 Jahren 160,00 Euro
  • Für Kinder unter 6 Jahren 145,00 Euro


 

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