Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis (Übereinstimmungsbescheinigung)

Dateneingabe in die Genehmigungsdatenbank (§ 28b KFG 1967)

Die Eintragung der Daten von Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis in die Genehmigungsdatenbank hat der Erzeuger bzw. dessen Bevollmächtigter (Generalimporteur) durchzuführen.

Gibt es keinen Bevollmächtigten oder kommt dieser seiner Verpflichtung zur Dateneingabe nicht nach, kann die Dateneingabe beim Landeshauptmann (Landesprüfstelle) des jeweiligen Bundeslandes beantragt werden.

 

Bei der Landesprüfstelle für Oberösterreich kann dieser Antrag auf Dateneintragung über

  • E-Government  (Kfz mit EU-Betriebserlaubnis - COC-Papier),
  • per Post  (Amt der Oberösterreichischen Landesregierung,
    Abteilung Verkehr, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz ) oder
  • während der Amtsstunden durch Abgabe in der Landesprüfstelle Linz, Goethestraße 86,  4020 Linz

eingebracht werden.

Die Erledigung (Dateneingabebestätigung) erfolgt per E-Mail-Zustellung. Daher ist es unbedingt erforderlich, bei der Antragstellung eine E-Mail-Adresse bekanntzugeben.

Der Fahrzeugbesitzer muss seinen Wohn- oder Firmensitz in Oberösterreich haben!

In Spitzenzeiten kann die Bearbeitung einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Neufahrzeuge:
    • EU-Übereinstimmungserklärung
    • Besitznachweis (Rechnung)
    • Bei Fahrzeugen, welche per Post oder E-Government eingereicht werden ist eine Zahlungsbestätigung, wie unten angeführt, mitzuschicken.
    • Bei Anhänger ein Foto von hinten
  • Gebrauchtfahrzeuge aus EU-Ländern
    • EU Übereinstimmungserklärung
    • ausländischer Fahrzeugbrief
    • Besitznachweis (Rechnung)
    • §57a Gutachten, laut gesetzlichen Bestimmungen
    • Bei Fahrzeugen, welche per Post oder E-Government eingereicht werden ist eine Zahlungsbestätigung, wie unten angeführt, mitzuschicken.

 

Kosten:

Für die Datenerfassung in der Genehmigungsdatenbank sind
für Fahrzeuge der Klasse M, L, T und N1 ( PKW, Motorräder, Zugmaschinen und LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht) EUR 120,- ,
für Anhänger bis 3,5 t  EUR 60, und für Anhänger über 3,5 t EUR 90,- zu bezahlen.
Der Betrag ist unter Anführung des Namens, der Fahrgestellnummer und der Bezeichnung "BUCH2" auf folgendes Konto zu überweisen:

IBAN:   AT59 5400 0000 0006 1002      BIC:  OBLAAT2L
Eine Kopie des Einzahlungs-/Überweisungsbeleges ist vorzulegen/mitzusenden!

Für Fahrzeuge mit einer unvollständigen EU-Betriebserlaubnisnummer erfolgt die Dateneingabe in die GDB ausschließlich durch den Generalimporteur!

Fahrzeuge ohne EU-Betriebserlaubnis (z. B. PKW mit Baujahr vor 1997, LKW, Anhänger, Arbeitsmaschinen usw.) benötigen wie bisher eine Einzelgenehmigung.  Dabei wird nach einer Fahrzeugprüfung durch einen Sachverständigen der Landesprüfstelle (Terminvereinbarung ist erforderlich!) ein Einzelgenehmigungsbescheid erstellt und die Daten in die GDB eingespeist.

 

Weiterführende Informationen

  • Informationsblatt

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: