Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

Informationen über Integrationskrabbelstuben, -Kindergärten und -horte, sowie heilpädagogische Kindergärten und -horte.

 

 

Integrationskindergärten und -horte

 

Was ist das?

Das sind Regelkindergärten in denen Kinder mit Beeinträchtigungen, die älter als drei Jahre sind und noch nicht zur Schule gehen, integriert werden können. Der Hort bietet eine Betreuung für Kinder mit Beeinträchtigungen nach der Schule.

Ist zusätzliches Personal für die Betreuung Ihres Kindes notwendig, so kann der Kindergarten- bzw. Hort-Erhalter beim Land (Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft) um einen Zuschuss zur Finanzierung einer Stützkraft ansuchen.

Weiters stehen mobile Sonderkindergärtnerinnen und Sonderkindergärtner zur Verfügung. Deren Aufgabe ist die Integrationsberatung in Regelkindergärten und Horten. Diese Beratung umfasst die Fachberatung und Anleitung zur Schaffung optimaler Rahmenbedingungen, die für die Integration notwendig sind. Sie dient als Unterstützung für Kindergärtnerinnen und Kindergärtner.

 

 

Wie kommt jemand zur Leistung?

Durch Kontaktaufname mit dem nächstgelegenen Kindergarten oder Hort. Wenn Sie einen Kindergarten- oder Hortplatz benötigen, wenden Sie sich rechtzeitig (rund 1 Jahr vor dem geplanten Eintritt) an Ihr Gemeindeamt bzw. Magistrat. Dort werden Sie über die bestehenden Möglichkeiten informiert.

 

Wo und von wem wird das angeboten?

Grundsätzlich in jedem Kindergarten bzw. Hort in Ihrer Umgebung.

 

Kosten?

Es ist der ortsübliche Kindergarten- bzw. Hortbeitrag zu entrichten, je nach Gemeinde kann es unterschiedliche Regelungen geben.

 

Weiterführende Informationen bei

  • Jugendwohlfahrt (Bezirkshauptmannschaft),
  • Kindergarten- und Hortreferat ,
  • Magistrat oder Gemeindeamt,
  • Mobiler Sonderkindergärtnerin / mobilem Sonderkindergärtner,
  • nächstgelegenem Kindergarten oder Hort.

Heilpädagogische Kindergärten und -horte

Was ist das?

Ergänzend zu den integrativen Kindergärten und Horten gibt es heilpädagogische Kindergärten und Horte, die zur Betreuung für Kinder mit Beeinträchtigung zur Verfügung stehen.

 

Wie kommt jemand zur Leistung?

Durch Kontaktaufnahme mit dem nächstgelegenen heilpädagogischen Kindergarten oder Hort.

 

Kosten?

Die Kosten werden fast zur Gänze vom Land  übernommen. Est ist ein geringfügiger Beitrag zu entrichten.

Weiterführende Informationen beim Anbieter:

 

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