Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntnerstraße 16 • 4020 Linz
Telefon (+43 732) 694 14-0 • Fax (+43 732) 694 14-266 399
E-Mail bh-ll.post@ooe.gv.at • www.bh-linz-land.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Schutzgebiete

Es wurden spezielle Schutzgebiete eingerichtet, in denen jeweils ein besonderer und erhöhter Naturschutz gilt

Europaschutzgebiete:

  • Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung im Sinne der Flora-Fauna- Habitat (FFH)- und der Vogelschutz - Richtlinie
  • Verordnung der Landesregierung

Naturschutzgebiete:

  • Gebiete mit völliger oder weitgehender Ursprünglichkeit oder mit seltenen Tier- oder Pflanzenarten
  • Verordnung der Landesregierung

Landschaftsschutzgebiete:

  • Gebiete mit einer besonderen landschaftlichen Eigenart oder Schönheit oder mit einem besonderen Erholungswert
  • Verordnung der Landesregierung

Geschützte Landschaftsteile:

  • Kleinräumige, naturnahe Landschaftsteile oder Kulturlandschaften, Parkanlagen oder Alleen mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild oder für die Erholung
  • Verordnung der Landesregierung

Naturdenkmale:

  • Naturgebilde, wie Einzelbäume, Baumgruppen, Wasserfälle, Felsbildungen etc, die wegen ihrer Eigenart oder Seltenheit, ihres wissenschaftlichen oder kulturellen Wertes oder ihrer Prägung für das Landschaftsbild erhaltenswürdig sind
  • Bescheid der Landesregierung

Naturhöhlen:

  • Naturhöhlen dürfen nicht beeinträchtigt oder zerstört werden
    Zuständig: Bezirkshauptmannschaft
  • Als Naturdenkmal festgestellte Höhlen dürfen nicht betreten werden
    Bescheid der Landesregierung
  • Höhlenführer-(prüfung): Landesregierung

Bezirkshauptmannschaft Linz-Land • Kärntnerstraße 16 • 4020 Linz
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