Kundmachung

Nach Ablauf der Einspruchsfrist, nach Zustimmung der Bundesregierung oder nach Fassung eines Beharrungsbeschlusses sind die Gesetzesbeschlüsse des Landtages vom Landeshauptmann im Landesgesetzblatt für Oberösterreich kundzumachen.

Sofern im Gesetz nichts anderes bestimmt ist, tritt es mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: