Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
4602 Wels • Herrengasse 8
Telefon (+43 7242) 618-0 • Fax (+43 7242) 618-274 399
E-Mail bh-wl.post@ooe.gv.at • www.bh-wels-land.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Ausstellung eines Duplikates des Typenscheines

Bei Verlust oder Diebstahl eines Typenscheins stellt der Generalimporteur ein Duplikat des Typenscheines aus. Dazu ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.

Bei Verlust oder Diebstahl eines Typenscheins stellt der Generalimporteur ein Duplikat des Typenscheins aus. Dazu ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.

Gleiches gilt bei Verlust oder Diebstahl eines Einzelgenehmigungsbescheids, wobei in diesem Fall das Duplikat beim Amt der Landesregierung zu beantragen ist.

Unbedenklichkeitsbescheinigung:

Die Bezirkshauptmannschaft (in Städten mit eigenem Statut: die Bundespolizeidirektion) stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Dazu reicht ein formloser Antrag.

Gebühren:

Pauschalgebühr für die Unbedenklichkeitsbescheinigung: 20,80 Euro

Bezirkshauptmannschaft Wels-Land • 4602 Wels • Herrengasse 8
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