Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Am Teich 1 • 4150 Rohrbach-Berg
Telefon (+43 7289) 88 51-0 • Fax (+43 7289) 88 51-26 93 99
E-Mail bh-ro.post@ooe.gv.at • www.bh-rohrbach.gv.at

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Personaldatenänderung

Im Personalausweis können keine Änderungen vorgenommen werden. Für die Eintragung einer Personaldatenänderung muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.

Eine Personaldatenänderung kann sein:

  • Namensänderung (z.B. durch Heirat)
  • Erwerb eines akademischen Grades

Im Personalausweis können keine Änderungen vorgenommen werden. Für die Eintragung einer Personaldatenänderung muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Die Ausstellung des Personalausweises kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.

 

Namensänderung


Es muss der neue Name im Personalausweis eingetragen sein, wenn Sie ihn für den Nachweis der Identität (z.B. um einen eingeschriebenen Brief bei der Post abzuholen) verwenden wollen.


Zuerst muss der Staatsbürgerschaftsnachweis auf den neuen Namen umgeändert werden. Der Personalausweis wird dann neu ausgestellt.


Zuständige Behörde:

  • Bezirkshauptmannschaft
  • Magistrat in den Städten Linz, Wels und Steyr

Mitzubringende Dokumente:

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (auf neuen Namen lautend)
  • ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien

 

Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.

 

Erwerb eines akademischen Grades


Der Erwerb eines akademischen Grades kann, muss aber nicht in den Personalausweis eingetragen werden. Eine nachträgliche Eintragung ist nicht möglich. Es muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.


Zuständige Behörde:

  • Bezirkshauptmannschaft
  • Magistrat in den Städten Linz, Wels und Steyr

Mitzubringende Dokumente:

  • Personalausweis
  • urkundlicher Nachweis des akademischen Grades
  • Geburtsurkunde
  • ein Passbild (Hochformat ca. 4 x 5 cm)

 

Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.

 

Gebühren:

  • 61,50 Euro in bar oder – falls die Möglichkeit besteht – mittels alternativer Zahlungsmöglichkeiten (z.B. Bankomat-/Kreditkarte)

Diese Gebühr stellt eine Pauschalgebühr dar und beinhaltet auch sämtliche Gebühren für Beilagen, so dass außer den angeführten 61,50 Euro keine weiteren Gebühren zu entrichten sind.

 

Tipp:
Die Antragstellung kann an jeglichem Aufenthaltsort in Österreich durchgeführt werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde, ob die Beantragung auf einen Personalausweis entgegengenommen wird.

Es besteht die Möglichkeit der mündlichen Beantragung auf Ausstellung eines Personalausweises bei der zuständigen Behörde.

 

Bezirkshauptmannschaft Rohrbach • Am Teich 1 • 4150 Rohrbach-Berg
Telefon (+43 7289) 88 51-0 • Fax (+43 7289) 88 51-26 93 99E-Mail bh-ro.post@ooe.gv.at

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