Das Oö. Bodenschutzgesetz 1991

Das Oö. Bodenschutzgesetz 1991 ist für einen umfassenden Bodenschutz ausgelegt und betont den Vorsorgegedanken enorm.

Das Oö. Bodenschutzgesetz 1991 setzt sich folgende Ziele:

  • Erhaltung des Bodens
  • Schutz der Bodengesundheit vor schädlichen Einflüssen, insbesondere Erosion, Bodenverdichtung oder Schadstoffeintrag
  • Verbesserung und Wiederherstellung der Bodengesundheit

Das Oö. Bodenschutzgesetz 1991 ist grundsätzlich für einen umfassenden Bodenschutz ausgelegt und betont den Vorsorgegedanken. Um den Schutz der Böden sicher zu stellen, sind dem Landtag alle drei Jahre das Bodenentwicklungsprogramm und der Bodeninformationsbericht (beide siehe § 32) vorzulegen.

  Außerdem ist im Oö. Bodenschutzgesetz 1991 folgendes geregelt:

  • Ausbringung von Klärschlamm auf Böden
  • Ausbringung von Senkgrubeninhalten auf Böden
  • Ausbringung vom Kompost auf Böden
  • Anwendung von Salz als Auftaumittel
  • Verbot der Verwendung von Herbiziden bei der Betreuung von Straßenbegleitflächen
  • Pflanzenschutz

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: