Berichterstatter

Zu jedem Verhandlungsgegenstand (Ausschussberichte, Regierungsvorlagen, Initiativanträge, Misstrauensanträge) ist von einem Mitglied des Landtags Bericht zu erstatten (Berichterstatter).
Berichterstatter über eine Regierungsvorlage, die keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen wurde, ist das Mitglied der Landesregierung, das die Regierungsvorlage unterzeichnet hat. Berichterstatter über einen Initiativantrag, der keinem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen wurde, ist das Mitglied des Landtags, das den Antrag an erster Stelle unterzeichnet hat. Berichterstatter über einen Ausschussbericht ist das durch den Ausschuss hierzu bestellte Mitglied. Über einen Misstrauensantrag hat das Mitglied des Landtags Bericht zu erstatten, das von den antragstellenden Mitgliedern hierzu bestellt wurde. Dem Berichterstatter gebührt im Rahmen der Debatte (Wechselrede) das erste und das letzte Wort.