Bezirkshauptmannschaft Perg
Dirnbergerstraße 11 • 4320 Perg
Telefon (+43 7262) 551-0 • Fax (+43 7262) 551-267 399
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Schülertransportausweis

Auf Antrag hat die Behörde einen Ausweis gemäß § 15 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr - Schülertransporte - auszustellen, wenn der Antragsteller für mit Personenkraftwagen betriebene Schülertransporte eine Lenkberechtigung der Klasse B seit mindestens drei Jahren besitzt, sich nicht mehr in der Probezeit befindet und innerhalb der drei der Antragstellung vorangegangenen Jahre Kraftwagen der Gruppe B oder C tatsächlich gelenkt hat oder für mit Personenkraftwagen oder Omnibussen betriebene Schülertransporte eine Lenkberechtigung der Klasse D besitzt.

 

Voraussetzung f. d. Ausstellung des Schülertransportausweises

  • der Antragsteller muss seit mind. 3 Jahren im Besitz der Lenkberechtigung der Klasse B sein
  • darf sich nicht mehr im Probezeitraum befinden
  • darf innerhalb der letzten fünf Jahre nicht wegen schwerer Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften, insbesondere nicht wegen Verstöße gegen Leben, Gesundheit oder Vermögen bestraft worden sein.

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag auf Ausstellung eines Schülertransportausweises
  • Amtsärztliches Gutachten
  • Kopie des Führerscheines

Gebühr:

 

 Bundesabgabe 26,40  Euro 

 Verwaltungsabgabe 21,80  Euro

 

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