Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
Garnisonstraße 3 • 4560 Kirchdorf an der Krems
Telefon (+43 7582) 685-0 • Fax (+43 7582) 685-265 399
E-Mail bh-ki.post@ooe.gv.at • www.bh-kirchdorf.ooe.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Neuausstellung

Ein Identitätsausweis kann beantragt werden wenn ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden ist, oder wenn weder Personalausweis noch Reisepass vorhanden sind.

Zuständige Behörde:

  • Bezirkshauptmannschaft
  • Bundespolizeidirektion in den Städten Linz, Wels und Steyr

 

Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:

  • Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
  • Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden

 

Mitzubringende Dokumente:

  • Reisepass bzw. Personalausweis
  • eventuell Heiratsurkunde
  • ein Passbild (Hochformat ca. 4 x 5 cm)
  • eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades

 

Gebühren:

  • 61,50 Euro

Diese Gebühr stellt eine Pauschalgebühr dar und beinhaltet auch sämtliche Gebühren für Beilagen, sodass außer den angeführten 61,50 Euro keine weiteren Gebühren zu entrichten sind.

 

Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden
Mitzubringende Dokumente:

  • Geburtsurkunde
  • eventuell Heiratsurkunde
  • ein Passbild (Hochformat ca. 4 x 5 cm)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
  • amtlicher Lichtbildausweis oder ein/e IdentitätszeugIn

 

Gebühren:

  • 61,50 Euro

Diese Gebühr stellt eine Pauschalgebühr dar und beinhaltet auch sämtliche Gebühren für Beilagen, so dass außer den angeführten 61,50 Euro keine weiteren Gebühren zu entrichten sind.

 

Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf • Garnisonstraße 3 • 4560 Kirchdorf an der Krems
Telefon (+43 7582) 685-0 • Fax (+43 7582) 685-265 399E-Mail bh-ki.post@ooe.gv.at

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