Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung
Peuerbachstraße 26 • 4041 Linz
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Lenkberechtigung für Leichtmotorräder

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ist es möglich, für mindestens zwei Jahre den Führerschein für ein Leichtmotorrad, eingeschränkt auf 25 kW, zu erwerben.

Seit 19. Jänner 2013 treten anstelle der bisherigen Klasse A bzw. "Vorstufe A" die einzelnen Klassen A1, A2 und A. Die Lenkberechtigung für die Klassen muss jeweils einzeln erworben werden.

Das Mindestalter für A1 beträgt 16 Jahre, für A2 18 Jahre. Die Führerscheinklassen A2 und A können entweder direkt oder stufenweise - nach 2 Jahren Praxis - erworben werden.


Voraussetzungen für die Zulassung zur Fahrprüfung:

  • ärztliches Gutachten
  • 12 Praxisstunden
  • 34 Theoriestunden

Benötigte Dokumente:

  • Führerscheinantrag
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • ein Passfoto (35 x 45 mm Hochformat) vom Fotofachhandel
  • ärztliches Gutachten (von einem sachverständigen Arzt oder einer sachverständigen Ärztin; die Liste liegt bei den Bezirkshauptmannschaften auf.)
  • Bestätigung über einen mindestens 6-stündigen Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen bei einem Verkehrsunfall" -  muss spätestens bei Ausfolgen des Führerscheins vorgelegt werden

Gebühren:

Wenn bisher noch kein Führerschein erworben wurde: Pauschalgebühr 60,50 Euro

Wenn bereits ein Führerschein in einer anderen Kategorie erworben wurde: Pauschalgebühr 49,50 Euro

Die Pauschalgebühr beinhaltet sämtliche Gebühren für die Antragstellung und die Beilagen.
Prüfungsgebühren sind darin jedoch nicht enthalten.

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