Wer wird gefördert?
- Öffentliche Bibliotheken in Trägerschaft von Gemeinden
- Öffentliche Bibliotheken in Trägerschaft von Pfarrgemeinden
- Öffentliche Bibliotheken in kooperativer Trägerschaft
- Öffentliche Bibliotheken die als Vereine organisiert sind
Was wird gefördert?
- Ergänzung und Erneuerung des Bibliotheksbestands
- EDV-Hardware
- EDV-Software
- Einrichtung der Bibliothek
- Veranstaltungen
- Öffentlichkeitsarbeit
Wie wird gefördert?
Die Förderung setzt sich aus einem Grundbetrag und Zusatzpunkten zusammen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Abgabe der Jahresmeldung an den Büchereiverband Österreichs (BVÖ).
- Wochenöffnungszeit von mindestens vier Stunden, verteilt auf mindestens 2 Tage.
- Zumindest eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter verfügt über eine bibliothekarische Fachausbildung oder befindet sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer bibliothekarischen Fachausbildung.
- Verwendungsnachweis des Vorjahres (Bestätigung über getätigte Investitionen), sofern im Vorjahr eine Förderung ausbezahlt wurde.
Abwicklung / Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular bis spätestens 30. September des jeweiligen Kalenderjahres an die Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft zu richten.