Der Landtag sorgt für eine effektive Kontrolle

Gesetzgebung ist eine Aufgabe des Landtages, Kontrolle eine zweite. In den vergangenen zehn Jahren hat es, was die Ausweitung der Kontrollrechte betrifft, zwei wesentliche Fortschritte und Neuerungen gegeben.

Einführung von Untersuchungskommissionen

Ein schlagkräftiges Instrument, um im Sinne der Bürgerinnen und Bürger für Aufklärung und Kontrolle zu sorgen, das sind Untersuchungskommissionen. Der Landtag hat sie 1997 geschaffen; erstmals getagt hat eine Untersuchungskommission zur Klärung der Vorfälle im LKH Freistadt von September 1999 bis Jänner 2000. Die Kommission tagte in dieser Zeit an 16 Tagen insgesamt 119 Stunden lang. Die Sitzungen wurden auf 2.712 Seiten protokolliert. 48 Zeugen und 5 Auskunftspersonen wurden gehört. Die von der Untersuchungskommission in ihrem Endbericht vorgeschlagenen Maßnahmen wurden zum größten Teil bereits verwirklicht und umgesetzt. Die wichtigste Maßnahme: die neu gegründete Oö. Gesundheits- und Spitals AG hat mit 1. Jänner 2002 ihren operativen Betrieb aufgenommen.

Schaffung des Landesrechnungshofes

Eine kompakte, unabhängige, weisungsfreie Kontrollinstanz - das ist der Landesrechnungshof. Er wurde eingerichtet als Kontrollorgan des Landtages, zuständig für die Prüfung der gesamten Gebarung des Landes Oberösterreich. Mit 1. Jänner 2000 hat der Landesrechnungshof seine Arbeit aufgenommen. Sitz des Landesrechnungshofes ist 4020 Linz, Promenade 31.

Der Landesrechnungshof verfügt zur weitergehenden Information über eine eigene Homepage im Internet.

Ein weiteres Element der Kontrolle, das sind die schriftlichen und mündlichen Anfragen, die die Abgeordneten an Mitglieder der Landesregierung stellen.

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: