Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer

Der Landeshauptmann ist der Vorstand des Amtes.

Herr Landeshauptmann Mag. Stelzer

Quelle: Robert Maybach

Aufgaben des Landeshauptmannes

  • Vorstand des Amtes der Landesregierung
  • Aufsicht über Landesamtsdirektor (Leitung innerer Dienst)
  • Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung (Aufbauorganisation);
    Zustimmung der Landes- und Bundesregierung erforderlich
  • Bestellt Abteilungsleiterinnen bzw. Abteilungsleiter
    (und Abteilungsgruppenleiterinnen bzw. Abteilungsgruppenleiter)
    und Bezirkshauptleute

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