Bürgschaften der oberösterreichischen Kreditgarantieges.m.b.H.

Der oberösterreichischen Kreditgarantieges.m.b.H. Die OÖ. KGG ist ein Haftungspool, bestehend aus Banken, der Wirtschaftskammer und dem Land Oberösterreich, mit dem Ziel, das Wirtschaftswachstum in Oberösterreich zu fördern.

Die OÖ. KGG ist ein Haftungspool, bestehend aus Banken, der Wirtschaftskammer und dem Land Oberösterreich, mit dem Ziel, das Wirtschaftswachstum in Oberösterreich zu fördern. Sie übernimmt gegenüber Kreditinstituten Ausfallsbürgschaften für Kredite, die an kleine und mittlere Unternehmungen im Sinne der EU-Definition gewährt werden, welche Mitglieder der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind und denen eine entsprechende Kreditbesicherung nicht in ausreichendem Maß möglich ist.

Standardbürgschaft

Im Rahmen der Standardbürgschaft werden Bankkredite bis zu einer Gesamthöhe von 1.000.000 Euro verbürgt, die vom Unternehmen selbst nicht ausreichend besichert werden können. Die Grundlage für eine Unterstützung bilden geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, verbunden mit positiven Zukunftsperspektiven.

Konsolidierungsbürgschaft

Ziel dieser Aktion ist, die Sanierung von Klein- und Mittelbetrieben zu unterstützen. Eine Konsolidierungsbürgschaft wird dann geboten, wenn auf der Basis eines von einem Unternehmensberater erstellten Konsolidierungskonzeptes die begründete Aussicht besteht, dass das Unternehmen die wirtschaftlichen Schwierigkeiten überwinden wird. Konsolidierungskredite können bis zu einem Betrag von 250.000 Euro behaftet werden.

Eigenkapitalgarantie

Zur Eigenkapitalstärkung bietet die OÖ. KGG zusätzlich Bürgschaften für Kapitaleinlagen und Beteiligungen an einem Unternehmen bis max. 225.000 Euro. Einlagengeber (Garantiebegünstigter) können außenstehende Privatpersonen, Mitarbeiter oder auch Angehörige des/der Inhabers/Gesellschafter sein. Besicherbar sind Einlagen mit Eigenkapitalcharakter (stille Beteiligungen, nachrangige Darlehen) von mindestens 20.000 Euro bis max. 75.000 Euro pro Kapitalgeber. Möglich ist auch eine Bürgschaftspromesse für künftige, namentlich noch nicht feststehende Kapitalgeber.

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: