Bezirkshauptmannschaft Braunau
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Jagdschutzorgan (§§ 42, 43, 44, 45, 45a, 46, 47 Oö. Jagdgesetz)

Der Jagdschutz umfasst den Schutz des Wildes vor Futternot, Raubwild, Raubzeug und vor Wilderern und die Verpflichtung, nach Kräften auf eine Ausübung der Jagd nach den Regeln der Weidgerechtigkeit und nach den Bestimmungen des Jagdgesetzes hinzuwirken.

Dem Jagdausübungsberechtigten (Eigenjagdberechtigter, Pächter, Verwalter) obliegt der Schutz der Jagd, den er entweder selbst oder durch ein von ihm bestelltes Jagdschutzorgan (Jagdhüter, Berufsjäger) ausüben kann. Für die Ausübung des Jagdschutzes durch den Jagdausübungsberechtigten selbst ist eine Bewilligung durch die Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich.

 

Der Jagdschutz umfasst den Schutz des Wildes vor Futternot, Raubwild, Raubzeug und vor Wilderern und die Verpflichtung, nach Kräften auf eine Ausübung der Jagd nach den Regeln der Weidgerechtigkeit und nach den Bestimmungen des Jagdgesetzes hinzuwirken. Der Jagdschutz ist regelmäßig, dauernd und ausreichend auszuüben.

 

Die Bestellung eines Jagdschutzorgans bedarf der Bestätigung der Bezirksverwaltungsbehörde, von der das Jagdschutzorgan auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten anzugeloben ist. Über seine Eigenschaft und die Angelobung wird dem Jagdschutzorgan ein Ausweis ausgestellt.

Zuständig ist jeweils jene Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Sprengel das Jagdschutzorgan tätig sein soll.

 

Voraussetzung für die Bestellung zum Jagdschutzorgan ist die erfolgreiche Ablegung der Jagdhüterprüfung oder Berufsjägerprüfung. Diese ist vor einer beim Amt der Oö. Landesregierung eingerichteten Prüfungskommission abzulegen. Nähere Informationen über Termine und Voraussetzungen für die Zulassung zur Jagdhüter- bzw. Berufsjägerprüfung erhalten Sie auf der Homepage des Landes Oberösterreich im Thema Land- und Forstwirtschaft.

 

Voraussetzungen für die Bestellung

  • körperliche und geistige Eignung für die mit der Ausübung des Jagdschutzes verbundenen Aufgaben
  • Verlässlichkeit
  • erfolgreiche Ablegung der Jagdhüterprüfung bzw. der Berufsjägerprüfung

Benötigte Unterlagen

  • Antrag des Jagdausübungsberechtigten
  • Vorlage der Jagdkarte  
  • zwei Fotos
  • Nachweis über die erfolgreich abgelegte Jagdhüter- bzw. Berufsjägerprüfung.

Kosten

14,30 Euro Stempelgebühren für den Antrag

14,30 Euro Stempelgebühren für den Ausweis

 

Rechtliche Grundlage

Oö. Jagdgesetz

 

 

 

Weiterführende Informationen

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