Beihilfe für Schülerinnen und Schüler einer landwirtschaftlichen Fachschule

Schülerinnen und Schüler einer landwirtschaftlichen Fachschule erhalten ab der 9. bzw. 10. Schulstufe eine Beihilfe zu den Internatskosten bzw. zum Schulbesuch

Wer wird gefördert?

Schülerinnen / Schüler einer landwirtschaftlichen Fachschule (berufsbildende mittlere Schule)  - zuständig ist das Amt der Oö. Landesregierung.

Was wird gefördert?

Internatskosten, Schulbesuch

Wie wird gefördert?

  

Höhe der Grundbeträge:

  • Schulbeihilfe: jährlich 1.608 Euro
  • Heimbeihilfe: jährlich 1.964 Euro
  • Fahrtkostenbeihilfe: jährlich 150 Euro

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Schülerin / der Schüler muss

  • Österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sein;
  • sozial bedürftig sein
    Kriterien sind das Einkommen, der Familienstand und die Familiengröße zum Zeitpunkt der Antragstellung;
  • Die Heimbeihilfe und die Fahrtkostenbeihilfe gebührt nur Schülerinnen / Schülern, die zum Zweck des Schulbesuches außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnen, weil dieser Wohnort vom Schulort so weit entfernt ist, dass der tägliche Hin- und Rückweg nicht zumutbar ist und die Aufnahme in eine gleichartige öffentliche Schule, bei der der Hin- und Rückweg zumutbar wäre, nicht möglich war.

Abwicklung / Antragstellung

Anträge liegen in den Schulen auf oder können über den Onlineratgeber für Schülerbeihilfen downgeloadet werden. Der ausgefüllte Antrag muss von der Schule bestätigt werden und bis Ende des Kalenderjahres (31. Dezember) bei der zuständigen Schülerbeihilfenbehörde eingelangt sein.

Weiterführende Informationen zum Onlineratgeber

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: