Schifffahrtsanlagen

Bewilligung von Schifffahrtsanlagen

Schifffahrtsanlagen (= Anlage die unmittelbar Zwecken der Schifffahrt dient) bedürfen einer schifffahrtsrechtliche Bewilligung durch die Bezirksverwaltungsbehörde.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: