Personenverkehr

Voraussetzungen zur Erlangung einer Konzession für das Personenbeförderungsgewerbe.

Die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen darf gemäß den Bestimmungen des Gelegenheitsverkehrsgesetzes 1996 nur auf Grund einer Konzession ausgeübt werden.

Für die Erteilung einer Konzession für die Personenbeförderungen mit Personenkraftwagen (Taxi- und Mietwagen-Gewerbe mit PKW) ist die Bezirksverwaltungsbehörde, für das Ausflugswagen- bzw. Mietwagen-Gewerbe mit Omnibussen sowie für Konzessionen nach dem Kraftfahrliniengesetz ist der Landeshauptmann zuständig.

Eine Konzession ist zu erteilen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden. In diesem Zusammenhang sind unter anderem die persönliche Zuverlässigkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die fachliche Eignung nachzuweisen. Die fachliche Eignung ist durch die Ablegung einer Befähigungsprüfung nachzuweisen.

Für Fahrten in die EU-Staaten ist zusätzlich die sogenannte EU-Gemeinschaftslizenz erforderlich. Diese vom Landeshauptmann auszustellende Lizenz dient als Nachweis dafür, dass der jeweilige Unternehmer tatsächlich im Besitz einer Konzession zur Ausübung des Personenbeförderungsgewerbes ist.

Die Anträge auf Zulassung zur Befähigungsprüfung, Erteilung einer Konzession für das Ausflugswagen- bzw. Mietwagen-Gewerbe mit Omnibussen sowie Ausstellung einer EU-Gemeinschaftslizenz sind jeweils beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Verkehr, 4021 Linz, Bahnhofplatz 1, einzubringen.

 

Formulare

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