Bergbauern

In Oberösterreich liegen rund 45 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche im benachteiligten Gebiet.

Festlegung der Bergbauernbetriebe bzw. Abgrenzung der benachteiligten Gebiete

In Oberösterreich liegen knapp 50 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche im Benachteiligten Gebiet. Diese Flächen werden größtenteils von Bergbauernbetrieben bzw. Betrieben im Benachteiligten Gebiet mit natürlichen Bewirtschaftungserschwernissen wie Steilflächen und ungünstige Boden- und Klimaverhältnisse bzw. schlechter Erreichbarkeit bewirtschaftet.

In den Jahrzehnten vor dem EU-Beitritt wurden in Österreich diese natürlichen Bewirtschaftungserschwernisse der Bergbauernbetriebe einzelbetrieblich festgestellt und abgegrenzt.

Mit dem EU-Beitritt Österreichs wurden 1995 die Benachteiligten Gebiete abgegrenzt bzw. in den Jahren 1997 und 2000 erweitert. Die Abgrenzung erfolgte auf Grundlage des EU-Ministerratsbeschlusses vom 29. Mai 1995 nach Gemeinden bzw. Katastralgemeinden und aufgrund der Entscheidung der EU Kommission vom 4. Dezember 1997 zur Änderung der Abgrenzung der Benachteiligten Gebiete in Österreich (Nachjustierung) und aufgrund der Entscheidung der EU Kommission vom 14. Juli 2000 betreffend die Änderung des Verzeichnisses der Benachteiligten Gebiete (Kleine Gebiete 2000).

Die derzeit geltende österreichische Bergbauernverordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stammt aus dem Jahr 1994. Betriebe, denen seit dem Jahr 2001 Berghöfekataster-Punkte zugeteilt werden (BHK-Betriebe), müssen in dieser Verordnung enthalten sein.

Von den rund 19.000 oberösterreichischen Betrieben, die eine Bergbauernförderung erhalten, sind 16.560 BHK-Betriebe. Die restlichen 2.440 Betriebe liegen im Benachteiligten Gebiet, sind aber nicht in der österreichischen Bergbauernverordnung enthalten und werden daher der sogenannten Basiszone mit 0 BHK-Punkten zugeordnet. Rund 140 Bergbauernbetriebe gemäß Bergbauernverordnung liegen in 48 Gemeinden zur Gänze außerhalb des Benachteiligten Gebietes. Bei weiteren 90 Bergbauernverordnungsbetrieben befindet sich der Betriebssitz außerhalb des Benachteiligten Gebietes. Die Flächen liegen teilweise im Benachteiligten Gebiet.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: