Schiffsführung

Erlangung eines Schiffsführerpatents

Schiffsführerpatent

Zum Führen eines Motorbootes auf österreichischen Binnengewässer ist ein Befähigungsnachweis (Schiffsführerpatent) erforderlich.

Ausnahmen:

ausländische Führer von Sportfahrzeugen, die einen entsprechenden ausländischen Befähigungsnachweis besitzen

  • Führer von Motorfahrzeugen mit einer Antriebsleistung von weniger als 4,4 kW
  • Führer von Ruderfahrzeugen
  • Führer von Flößen
  • Führer von Segelfahrzeugen

Vorläufiges Schiffsführerpatent
Seit 1. Juli 2006 gibt es ein vorläufiges Schiffsführerpatent. Damit können Sie sofort nach bestandener Prüfung bis zum Erhalt des Schiffsführerpatentes Fahrzeuge führen.

Hinweis: 
Für die Übersendung eines Schiffsführerpatentes wird der Betrag von 27 Euro in Rechnung gestellt.

Weiterführende Informationen

Ausstellung eines Duplikats

Für die Ausstellung eines Duplikates werden folgende Unterlagen benötigt:

  • formloses Ansuchen
  • 1 Passfoto
  • eine Kopie des Führerscheins (beidseitig)

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: