LR Anschober/Hinkley Point: politisches Fehlurteil des EuGH schreit nach Berufung und Reform von EURATOM

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 12.7.2018)

"Dieses Fehlurteil ist ein enttäuschender Rückschlag, aber wir werden unser Engagement in Richtung europaweitem Atomausstieg konsequent fortsetzen. Mit vielen Bündnispartner/innen und vor allem auch mit dem europäischen Energiemarkt auf unserer Seite. Denn die Konsument/innen werden sich Milliardensubventionen für eine Hochrisikotechnologie und planwirtschaftliche Verhältnisse zum Ausbremsen des Marktes nicht lange bieten lassen - sie zahlen den Großteil der Zeche für eine einseitige Bevorzugung der Atomenergie und ein Aushebeln des Wettbewerbsrechts. Wir werden die nächsten Stunden zur Analyse der schriftlichen Begründung des Urteils nützen und diese morgen der Öffentlichkeit präsentieren.“

 

Drei Dinge sind jedoch schon heute klar:

1. Dieses Fehlurteil erfordert eine Berufung durch die österreichische Regierung, diese muss rasch beschlossen werden.

2. Die Wurzel des Problems ist der EURATOM-Vertrag, der eine Bevorzugung der Atomenergie seit 61 Jahren unverändert festschreibt. Daher muss die Bundesregierung die Ratspräsidentschaft für die Einberufung einer EURATOM-Reformkonferenz nützen.

3. Wir werden nach diesem Rückschlag sicherlich nicht klein beigeben und bereits morgen gleichzeitig mit der Detailanalyse der Urteilsbegründung unsere Pläne für eine Verstärkung des Kurses Richtung Atomausstieg präsentieren.
 

Anschober abschließend: "Es ist doch völlig paradox: den Betreibern von Hinkley Point wird vertraglich für 35 Jahre ein - indexgesicherter - Abnahmepreis für Atomstrom garantiert, der beim mehr als Doppelten des derzeitigen Marktpreises liegt. Und das soll mit dem Wettbewerbsrecht der EU vereinbar sein?"