Wohnbaureferent LH-Stv. Dr Haimbuchner: Vergabe der Wohnbeihilfe erfordert transparente Daten

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 11.7.2018)

Um Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit bei der Vergabe von Wohnbeihilfe zu garantieren, ist eine objektive Überprüfbarkeit der eingegebenen Daten zwingend erforderlich. Die Alternative wäre, dass die Behörde jeder Behauptung Glauben schenken muss und ihre Entscheidung im Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben zu treffen hätte, ohne die gesetzlich vorgesehen Prüfmechanismen anwenden zu können.

Daher ist die positive Behandlung eines Antrages auf Wohnbeihilfe selbstverständlich an die transparente und vollständige Übermittlung der Daten durch den Antragsteller/die Antragstellerin gebunden. Andernfalls wäre einem Missbrauch von Fördergeldern Tür und Tor geöffnet. Mündlich abgeschlossen Verträge haben zwar mietrechtliche Bestandskraft, sind einer Überprüfung aber nicht zugänglich, da ihr Inhalt eben nicht objektiv überprüfbar ist.

„Die Kontrollmechanismen der Abteilung Wohnbauförderung sind ein effektives Mittel, um einen sorgsamen Umgang mit Steuergeldern zu garantieren, aber auch um jenen die Unterstützung zukommen zu lassen, die sie auch wirklich brauchen und Missbrauch zu verhindern. Dies ist seit 1991 der richtige Weg, den auch alle meine Vorgänger beschritten haben. Die Forderung der Mietervereinigung steht daher in eklatantem Widerspruch zu Rechtsstaatlichkeit, Transparenz und Gerechtigkeit und lässt ihrerseits die dahinter stehende politische Motivation erkennen“, stellt Wohnbaureferent LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner klar.