Landesgesetz, mit dem das Oö. Parkgebührengesetz geändert wird (Oö. Parkgebührengesetz-Novelle 2018)

Hinweisschild mit der Aufschrift 'Parkscheinautomat - Hier Parkschein lösen'

Quelle: Cornelia Pithart, Adobe Stock

Diese neue Novelle beinhaltet etwa die Aktualisierung und Vereinfachung von Gesetzeszitaten, die Anpassung des Registers für Aufsichtsorgane an die datenschutzrechtliche Erfordernisse oder die Aktualisierung von Befreiungen der Parkgebührenbestimmung für Behinderte mit Parkausweisen.

Am 17. Mai 2018 hat der Oö. Landtag die Oö. Parkgebührengesetz-Novelle (einstimmig: ÖVP-, FPÖ- und SPÖ-Fraktion und Fraktion der Grünen) beschlossen.

Weiterführende Informationen

Das Oö. Parkgebührengesetz, LGBl. Nr. 28/1988, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 112/2015, ermächtigt die Gemeinden Abgaben für das Abstellen mehrspuriger Kraftfahrzeuge in Kurzparkzonen einzuheben. In Folge von Novellierungen von Bundesgesetzen aber auch aus Gründen der besseren Konkretisierung und Vollziehbarkeit dieses Gesetzes sind Anpassungen erforderlich.

Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  1. Gesetzeszitate werden aktualisiert bzw. vereinfacht, weiters erfolgen redaktionelle Anpassungen;
  2. der Mindestinhalt der von den Gemeinden zu erlassenden Parkgebührenverordnung wird näher definiert;
  3. die Mindest- und Höchstgebühr der Parkabgabe für Fahrzeuge, die für den Bund, eine andere Gebietskörperschaft oder einen Gemeindeverband zugelassen sind, ausgenommen Personenkraftwagen, werden neu festgelegt und die Indexbindung dazu angepasst;
  4. die Ausnahmebestimmung (Befreiung) von der Parkgebührenvorschreibung für Behinderte mit Parkausweisen wird aktualisiert;
  5. das Register für die Aufsichtsorgane wird an die datenschutzrechtlichen Erfordernisse angepasst;

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: