Stand der Wissenschaft

Die Kommission hat Leitlinien für die Erarbeitung einzelstaatlicher Strategien und geeigneter Verfahren für die Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen herausgegeben.

Nach der vom Land Oberösterreich und vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in Auftrag gegebene Studie "GVO-freie Bewirtschaftungsgebiete: Konzeption und Analyse von Szenarien und Umsetzungsschritten" von Dipl.-Ing. Werner Müller stellen GVO-freie Zonen den einzigen Lösungsansatz dar, der in der kleinstrukturierten Landwirtschaft Österreichs eine langfristige Sicherheit in der Problematik der Koexistenz gewährleisten kann.

Mit der Änderung der Freisetzungsrichtlinie (EU) 2015/412 vom 11. März 2015 wurde den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eingeräumt, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) insbesondere aus folgenden Gründen

a) umweltpolitische Ziele;

b) Stadt- und Raumordnung;

c) Bodennutzung;

d) sozioökonomische Auswirkungen;

e) Verhinderung des Vorhandenseins von GVO in anderen Erzeugnissen;

f) agrarpolitische Ziele;

g) öffentliche Ordnung

 in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen.

An der Umsetzung dieses Selbstbestimmungsrechts beim Anbau von GVO im Gentechnikgesetz des Bundes und dem Oö. Gentechnik-Vorsorgegesetz 2006 wird intensiv gearbeitet.