Forstrecht

Die forstrechtlichen Bestimmungen dienen der Erhaltung des Waldes und seiner Wirkungen und bieten Gewähr für eine damit im Einklang stehende Waldbehandlung und nachhaltige Waldbewirtschaftung

Der Wald mit seinen Wirkungen auf den Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen ist eine wesentliche Grundlage für die ökologische, ökonomische und soziale Entwicklung Österreichs. Seine nachhaltige Bewirtschaftung, Pflege und sein Schutz sind Grundlage zur Sicherung seiner multifunktionalen Wirkungen hinsichtlich Nutzung, Schutz, Wohlfahrt und Erholung.

Unter "Wald" versteht man eine mit forstlichem Bewuchs bestockte Grundfläche, soweit die Bestockung mindestens eine Fläche von 1000 und eine durchschnittliche Breite von 10 m erreicht.

Ziel des Forstgesetzes ist die Erhaltung des Waldes und des Waldbodens. Durch eine entsprechende Waldbehandlung soll die Produktionskraft des Waldbodens erhalten bleiben und seine Wirkung nachhaltig gesichert sein.

Weiterführende Informationen