Kranzniederlegung anlässlich des 91. Todestags von LH a.D. Johann Nepomuk Hauser

Landeskorrespondenz

Stelzer/Sigl: „Hauser war Gründungsvater und Baumeister der demokratischen Republik Österreich vor 100 Jahren.“

 

(Presseaussendung vom 7.2.2018)

Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer und Landtagspräsident KommR Viktor Sigl legten gemeinsam mit ihren Vorgängern Landeshauptmann a.D. Dr. Josef Pühringer und Landtagspräsident a.D. Friedrich Bernhofer sowie Vertretern des Oö. Landtags zum Gedenken an den 91-jährigen Todestag von Landeshauptmann und Landtagspräsident a. D. Prälat Johann Nepomuk Hauser, der am 8. Februar 1927 verstorben ist, einen Kranz in der Äbtegruft des Stiftes Wilhering nieder.

 

Als Sohn eines Gastwirtes wurde Johann Nepomuk Hauser am 24. März 1866 in Kopfing geboren. Aufgewachsen ist er in Natternbach, wo er die Volksschule besuchte. Zwischen 1877 und 1885 absolvierte er das Gymnasium in Linz, studierte anschließend an der Philosophisch-Theologischen Hauslehranstalt und wurde 1889 zum Priester geweiht.

 

Am 14. Juni 1899 zog Hauser in den Oö. Landtag ein, dem er bis zu seinem Tod ununterbrochen angehörte. Zum Landeshauptmann von Oberösterreich ernannte ihn Kaiser Franz Josef am 4. Mai 1908.

 

„Dass nach dem Zusammenbruch der Monarchie das drohende Chaos vermieden werden konnte, war in erster Linie ein Verdienst der im Lande wirkenden politischen Parteien und ihrer führenden Persönlichkeiten, an der Spitze mit Landeshauptmann Prälat Johann Nepomuk Hauser. Er war es, der großen Wert auf das Miteinander, sowie auf eine respektvolle Zusammenarbeit für Oberösterreich setzte“, betonten Landeshauptmann Stelzer und Landtagspräsident Sigl.

 

Ab dem 2. November 1918 hatte Hauser eine doppelte Funktion in Oberösterreich. So war Landeshauptmann a. D. Hauser nicht nur mehr der Präsident des Landtags, sondern auch für die gesamte politische Landesverwaltung verantwortlich. Weiters wirkte er bis 1920 auch in Wien als Obmann der Christlich-Sozialen Partei, als Mitglied des Staatsrates und als Präsident der provisorischen sowie der verfassungsgebenden Nationalversammlung.