Landesgesetz, mit dem das Oö. Sexualdienstleistungsgesetz geändert wird (Oö. Sexualdienstleistungsgesetz-Novelle 2018)

Schwerpunkte dieser Gesetzesnovelle sind neben der Vereinfachung der Schutzzonenregelung und weiterer verfahrensrechtlicher Bestimmungen, die Reduzierung der Meldepflichten, die Präzisierung der Geschäftsführerregelungen und möglicher Aufgaben der verantwortlichen Personen auch Anpassungen an das Bundesrecht.

 


Am  25. Jänner 2018 hat der Oö. Landtag die Oö. Sexualdienstleistungsgesetz-Novelle 2018 (einstimmig: ÖVP-, FPÖ- und SPÖ-Fraktion und Fraktion der Grünen) beschlossen.

Weiterführende Informationen

Das Oö. Sexualdienstleistungsgesetz ist in seiner Stammfassung am 29. September 2012 in Kraft getreten (LGBl. Nr. 80/2012). Bisherige Erfahrungen aus der Vollzugspraxis erfordern einerseits einige Anpassungen der gesetzlichen Bestimmungen und zeigen andererseits konkrete Deregulierungsmöglichkeiten auf. Durch die vorgenommenen Präzisierungen soll die Vollziehbarkeit des Gesetzes verbessert werden.

Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  • Präzisierung der Geschäftsführerregelungen
  • Vereinfachung der Schutzzonenregelung
  • Reduzierung der Meldepflichten
  • Präzisierung der möglichen Aufgaben der verantwortlichen Person
  • Vereinfachung weiterer verfahrensrechtlicher Bestimmungen
  • Anpassung an das Bundesrecht

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: