Fischerkarte

Für die Ausübung des Fischfangs brauchen Sie grundsätzlich eine gültige oberösterreichische Jahresfischerkarte und die schriftliche oder elektronische Bewilligung der Bewirtschafterin oder des Bewirtschafters. Die Jahresfischerkarte wird vom Oö. Landesfischereiverband ausgestellt.

Wenn Sie in Oberösterreich den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie

  • eine gültige Jahresfischerkarte oder eine Gastfischerkarte und einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis
  • und im Regelfall eine schriftliche oder elektronische Bewilligung der Bewirtschafterin oder des Bewirtschafters des betreffenden Fischwassers mit sich führen.

 

 

Die Jahresfischerkarte wird vom Oö. Landesfischereiverband ausgestellt. Wenn Sie erstmalig die Ausstellung einer Jahresfischerkarte beantragen, müssen Sie die für die Ausübung des Fischfangs unerlässlichen rechtlichen, theoretischen und praktischen Kenntnisse besitzen (fischereiliche Eignung). Mit der Entrichtung der oö. Jahresfischerkartenabgabe wird die Fischerkarte für das jeweilige Kalenderjahr gültig.
 

Die fischereiliche Eignung ist durch die Vorlage einer vom Oö. Landesfischereiverband ausgestellten Bescheinigung über die Teilnahme an einer von diesem durchzuführenden Unterweisung mit anschließender (bestandener) Prüfung nachzuweisen. Die aktuellen Termine der Unterweisungen finden Sie auf der Homepage des Oö. Landesfischereiverbands unter dem Abschnitt Unterweisungen.
 

Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Fischfang nur in Begleitung einer Aufsichtsperson ausüben, die zur Ausübung des Fischfanges berechtigt ist. Die Aufsichtsperson ist für die Einhaltung der fischereirechtlichen Vorschriften verantwortlich.

Körperlich und/oder psychisch beeinträchtigte Personen ohne Fischkarte dürfen nur mit einer volljährigen Begleitperson, die zur Ausübung des Fischfangs berechtigt ist, fischen, wobei ein Behindertenpass bzw. ein entsprechendes ärztliches Attest mitzuführen ist.
 

Eine in einem anderen Bundesland oder bei Personen, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Ausland haben, im Ausland ausgestellte gültige amtliche Fischerlegitimation mit Lichtbild bzw. in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis ist der Oö. Jahresfischerkarte gleichgestellt.

 

Voraussetzungen

  • Vollendung des 12. Lebensjahres
  • Teilnahme an der Unterweisung mit anschließender erfolgreicher Prüfung
  • keine Verweigerungsgründe (wiederholte Übertretungen des Oö. Fischereigesetzes, Verurteilung wegen Tierquälerei)

Weiterführende Informationen

Wenn Sie eine Jahresfischerkarte benötigen, wenden Sie sich bitte an den Oö. Landesfischereiverband, Stelzhamerstraße 2 - 2. Stock (Goethekreuzung), 4020 Linz, Tel.: +43 732 650507, Fax.: +43 732 650507 20, E-Mail: fischerei@lfvooe.at

Wenn Sie Fragen zum Fischereirecht haben, wenden Sie sich bitte an: