LR Anschober: Neuer 2. Schwerpunkt des Integrationsressorts: neben Frauengleichstellung nun auch Kinderrechte. Heute Konferenz zum Thema im Kontext von Migration und Flucht

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 22.9.2017)

Rund 50 Personen von NGOs und privaten Quartiergebern sind am 22. September 2017 der Einladung des Landes zur Veranstaltung „Kinderschutz und Kinderhandel im Kontext von Migration und Flucht“ gefolgt. Ziel der Schulung ist es, Wissen um Kinderrechte und wie sie geschützt werden können zu vermitteln, den Teilnehmenden das Erkennen von Hinweisen auf Kinderhandel zu erleichtern sowie das richtige Handeln beim Verdacht auf Kinderrechtsverletzungen zu diskutieren.

 

Klar ist, Kinderrechte sind Menschenrechte und als solche in der UN- Konvention über die Rechte des Kindes festgeschrieben: Diskriminierungsverbot, Recht auf Förderung und Entwicklung, Recht auf Schutz, Recht auf Beteiligung.

Gerade bei Kindern aus anderen Herkunftsländern, wo Gewalt in der Familie noch erlaubt bzw. geduldet wird, die Krieg, Terror und Unterdrückung erleben mussten, vielleicht von Misshandlungen auf ihrer Flucht betroffen waren, ist die Information und der richtige Umgang im Sinne der Kinderrechte eine wichtige Herausforderung. Da die Kinder oftmals noch kein Vertrauen in andere Personen haben, ist es besonders wichtig, dass Quartier-Betreuer/innen hier aufmerksam sind und Gewalt erkennen.

 

LR Rudi Anschober: „Kinderrechte sind Menschenrechte! Von Tag 1 an in unserem Land müssen wir daher darauf Acht geben, dass auch Kinder anderer Herkunft behutsam und entsprechend ihrer Rechte behandelt werden. Dabei können wir als Land selbst einen wichtigen Beitrag leisten, nämlich über eine optimale Versorgung in der Grundversorgung, die Ermöglichung von integrativem Schul- bzw. Kindergartenbesuch sowie durch die spätere Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Wir haben aber auch die Pflicht, aufzuklären und zu informieren bzw. hinzuschauen und bei Verstößen zu handeln – hier kann jede/r Einzelne aufmerksam sein, gerade für Mitarbeiter/innen von NGOs und Quartierbetreibern wurde deshalb heute der Kinderrechte-Tag veranstaltet. Denn gerade Kinder, die schon so jung Krieg, Gewalt, Verluste, Flucht miterleben mussten, haben ein Recht darauf, in unserer Gesellschaft gut aufgenommen zu werden und neue Perspektiven zu bekommen.“

 

Als Vortragende beim heutigen Kinderrechte-Tag konnten Astrid Winkler (ECPAT Österreich), Katie Klaffenböck (IOM), Rudi Luchmann und Ursula Sagmeister (Unicef Österreich), Nicola Brandt (Unicef Deutschland) und Christine Winkler-Kirchberger (Kinder- und Jugendanwaltschaft ) gewonnen werden.

 

Gewalt in der Erziehung: Hintergrund und Beispiel

In Österreich ist jegliche Form von Gewalt in der Erziehung verboten, dies wurde 1989 als erst viertes Land in Europa beschlossen. Entsprechend handeln diverse Einrichtungen bei Gewalt mit Wegweisungen und Betretungsverboten.

In vielen Herkunftsländern von Migrant/innen bzw. Flüchtlingen ist Gewalt in der Erziehung aber noch üblich, wird toleriert und als Privatsache betrachtet.

Auch in Bezug auf eine „Verletzung der Familienehre“ werden kulturelle Hintergründe und Unterschiede spürbar, für manche Personen gerade aus streng gläubigen Familien steht so die Entscheidung zwischen individueller Verwirklichung und dem Risiko der Zurückweisung durch die Familien an. Meldet sich eine betroffene Person in so einem Fall bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft , werden individuelle Lösungen gesucht, etwa die Verlegung der Person in ein anderes Bundesland.

 

Dabei muss man bedenken, dass gerade junge Menschen aus dem Ausland mit Fluchterfahrung besonders angreifbar sind. Ihre persönliche und soziale Identität kann durch traumatische Erlebnisse erschüttert sein, Selbstbewusstsein kann fehlen, ebenso wie das Gefühl der Zugehörigkeit, so kann nur schwer das Vertrauen zu anderen Personen aufgebaut werden.

 

Als Kontakt-Einrichtung beim Verdacht auf Kinderrechtsverletzungen:

Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes : 0732/ 77 20-140 01