Landesgesetz, mit dem das Oö. Sozialberufegesetz geändert wird

Sozialpädagogin mit drei Mädchen, die ihre Daumen hoch halten

Quelle: Kzezin, Adobe Stock

Wesentliche Eckpunkte dieser Novelle sind die Anpassung des Berufsbildes Sozialpädagogische Fachbetreuung in der Kinder- und Jugendhilfe, die sprachliche Anpassung des Begriffs in der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Streichung der Stichtagsregelung zur Absolvierung erforderlicher Ergänzungsausbildungen und die Klarstellung hinsichtlich der Berufsbezeichnung.


Die Oö. Sozialberufegesetz-Novelle 2017 wurde vom Oö. Landtag am 8. Juni 2017 (einstimmig: ÖVP-, FPÖ-, SPÖ-Fraktion und Fraktion der GRÜNEN) beschlossen.

Weiterführende Informationen

Das Oö. Sozialberufegesetz enthält Bestimmungen, mit denen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bestehende Qualifikationen und Berufsbezeichnungen übergeleitet bzw. gewisse Ergänzungsausbildungen gefordert werden. Im Zusammenhang mit der Stichtagsregelung 26. Juli 2017 ergibt sich für jene Personen, die die Ergänzungsausbildung gemäß § 64 Abs. 2 nicht absolvierten, eine unsichere Situation in Bezug auf ihre mögliche weitere Berufsausübung. Hier soll Rechtsklarheit geschaffen werden.

Der zweite Bereich dieser Novelle betrifft Anpassungen im Zusammenhang mit dem Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz 2014.

Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  • Anpassung des Berufsbildes Sozialpädagogische Fachbetreuung in der Kinder- und Jugendhilfe;
  • sprachliche Anpassung an die Begrifflichkeit in der Kinder- und Jugendhilfe;
  • Streichung der Stichtagsregelung betreffend den 26. Juli 2017 zur Absolvierung erforderlicher Ergänzungsausbildungen und Klarstellung hinsichtlich der Berufsbezeichnung.

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