Vorsitzender der LH Konferenz Platter und LH Stelzer begrüßen Diskussion über gesetzliche Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Weiterentwicklung.

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 21.4.2017)

Der Vorsitzende der Landeshauptleute Konferenz, Tirols LH Günther Platter ist heute in Linz mit LH Mag. Thomas Stelzer zusammengetroffen. Am Rand ihres Arbeitsgesprächs bekräftigten beide den Vorstoß der Landeshauptleute, wonach Entscheidungen über die Entwicklung eines Landes von den gewählten politischen Institutionen getroffen werden müssen. Die Politik sei auch dafür verantwortlich, dass sich der Standort weiterentwickelt und es ausreichend Arbeitsplätze gibt, so Platter und Stelzer.

Zu den in den vergangenen Tagen auch medial diskutieren Fragen der Beziehung zwischen der Gerichtsbarkeit und der Politik stellen die beiden Landeshauptleute fest, dass im Schreiben des Vorsitzenden der LH-Konferenz an den Bundeskanzler und den Vizekanzler die Gerichte und deren wertvolle Leistungen im demokratischen Rechtsstaat in keinster Weise angegriffen wurden. Gerade die Landesverwaltungsgerichte haben sich überaus bewährt und leisten raschen Rechtsschutz vor Ort. Die Landeshauptleute stehen daher unverändert hinter der seit 2014 gerade auch auf Initiative und Drängen der Länder gut etablierten und allgemein anerkannten Institution, die wesentlich zur Standortsicherung beiträgt.

Davon zu unterscheiden und davon unabhängig sind die Fragen von Entscheidungen, die Interessenabwägungen - etwa zwischen den Interessen der Standortentwicklung und den Interessen des Umweltschutzes - zur Voraussetzung haben, sowie Fragen der Verfahrensdauer insbesondere bei großen Infrastrukturprojekten offen zu diskutieren. Die entsprechenden Gesetze und Verfahrensbestimmungen sind - wo nötig - weiterzuentwickeln und zu verbessern. Die dafür geltenden Rahmenbedingungen müssen vom demokratisch legitimierten Gesetzgeber entsprechend geschaffen oder angepasst werden. Der Gesetzgeber hat klar zu machen, welche Interessen zu berücksichtigen sind oder welche Rechtsgüter in welchen Fällen Vorrang haben.